Ein Deutscher arbeitet in der Schweiz im Baselland.
Sein Wohnsitz ist in Deutschland.Er hat eine Grenzgängerbewilligung und ist in einer Spedition als Kraftfahrer eingestellt, mit nationalen Arbeitsvertrag. Zu 80% arbeitet er in der Schweiz,ab und zu fährt er auch nach Deutschland oder Frankreich.Nur am Wochenende kommt er an sein Wohnsitz zurück.Entfernung zum Wohnsitz 120 km. Das Finanzamt will einen Ausdruck von der LSVA, über die gefahrene Kilometer in der Schweiz. Doch diesen Nachweis kann nicht erstellt werden, weil er noch als Springer tätig ist.Eine Bescheinigung von der Spedition nimmt das Finanzamt nicht an.
Frage:Kann der Sachbearbeiter ohne den Ausdruck die 60 Tage Regelung ablehnen? Hat jemand schon Erfahrung mit der 60 Tage Regelung und welche Nachweise mussten erbracht werden.