Hallo alle zusammen,
bin eine Umschülerin im Praktikum (600 DM Vergütung). Müssen diese versteuert werden?
Hallo Xana,
in der Berechnung der monatlich abgezogenen Lohnsteuer wird grundsätzlich beim augenblicklichen Monatslohn davon ausgegangen, daß Du über das ganze Jahr Einkünfte in gleicher Höhe hast. Von 600 DM Monatsvergütung werden vom Arbeitgeber keine Lohnsteuern abgezogen. Dieser Lohn wird am Jahresende oder bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses trotzdem in die Lohnsteuerkarte eingetragen und ist auch im Lohnsteuerjahresausgleich zu berücksichtigen.
Gruß
Wolfgang
in der Berechnung der monatlich abgezogenen Lohnsteuer wird
grundsätzlich beim augenblicklichen Monatslohn davon
ausgegangen, daß Du über das ganze Jahr Einkünfte in gleicher
Höhe hast. Von 600 DM Monatsvergütung werden vom Arbeitgeber
keine Lohnsteuern abgezogen. Dieser Lohn wird am Jahresende
oder bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses trotzdem
in die Lohnsteuerkarte eingetragen und ist auch im
Lohnsteuerjahresausgleich zu berücksichtigen.
Hallo Wolfgang,
bin erst den zweiten Monat im Praktikum, von dem ersten Gehalt wurden die Steuer schon abgezogen. Wenn es nun dem Gesetz nicht widerspricht, dann bin ich beruhigt.

Danke,
Oxana.