Nehmen wir an, ein (in Deutschland ansässiger) Konzern hat unter seinem Dache eine GmbH. In diese GmbH sind die MA A bis Z beschäftigt. Nun entschließt sich dieser Konzern, dass Teile dieser GmbH nicht mehr zum Kerngeschäft gezählt werden und veräußert werden sollen. Hiervon betroffen sind die MA A bis K. Es wird ein Käufer gefunden, der die MA übernehmen muß.
Jetzt die Fragen:
Muß der Erwerber die gleichen Gehälter zahlen?
Müssen die MA in den neuen Betrieb übergehen?
Wenn der MA dies nicht tut, muß der bisherige AG ihm einen neuen Job anbieten bzw. eine Abfindung zahlen?
Kann ein Betriebübergang daran scheitern, dass alle MA dem Übergang widersprechen?
In einem Land, vor unserer Zeit, gab es einen gewinnorientierten König( neudeutsch: Chef); der beschloss Teile seines Reiches zu verkaufen (outsourcing). Damit waren die arbeitenden Untertanen (MA) mitnichten einverstanden und widersprachen…
es könnte passieren,…
Durch den Widerspruch geht das Arbeitsverhältnis nicht auf den Käufer über, sondern bleibt bei dem König. Allerdings geht der widersprechende AN das Risiko einer betriebsbedingten Kündigung ein, wenn der bisherige König über keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit mehr verfügt.
Ich hoffe ich konnte helfen… und nicht wieder gegen Regeln verstossen! .-)