§615 BGB - gibt's das auch auf deutsch?

Hallo,
ich habe hier einen Arbeitsvertrag, der auf §615BGB verweist. Leider ist das Kauderwelsch völlig unverständlich.

http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html

  1. wer ist der Dienstberechtigte?
  2. wer ist der Verpflichtete?

heißt das, wenn ich als Leiharbeiter von meinem Auftraggeber keine Arbeit bekomme und deswegen nicht arbeiten kann, dann zahlt er auch nicht, weil ich ja was anderes finanziell ergiebiges hätte tun können. Zum Beispiel alte Möbel auf eBay verkaufen? Oder an der Börse handeln?
ist ja böswillig von mir, wenn ich diese Gelegenheit nicht wahr nehme, oder?

dank euch!!

Dienstverpflichteter ist der Teil des Vertrages der sich zur Leistung von Diensten verpflichtet, Dienstberechtigter ist der Teil der die Dienste erwirbt. Werden diese Leistungen nicht abgefordert, obwohl vertraglich eine leistung festgelegt wurde, muss trotzdem eine Leistung erfolgen, welche allerdings um ersparte Aufwendungen gekürzt werden kann. Anzurechnen sind auch mögliche andere Nebenerwerbe, die Möglcihkeit anderer Erwerbsmöglichkeiten muss jedoch nachgewiesen werden, was kaum möglich ist. Dazu zählen z.B. Nachfragen und Angebote des Arbietgebers zu anderen Arbeiten.