§615 BGB ? Restaurant und Ausbleiben der Gäste

Hallo!
greift der §615 BGB in folgendem Fall?
Ich hatte die Anweisung, das Restaurant bei Ausbleiben der Kundschaft aufgrund der Fußball WM im Juli an vielen Tagen einige Stunden früher zu schließen.
Mir entstanden dadurch einige Minusstunden.
Ist der AG zur Lohnzahlung der Minusstunden verpflichtet?
Vielen Dank

Lena

Hast du eine vertraglich vereinbarte Std. min. Zahl ?
Was für ein Arbeitsverhältnis ist das, Fest, Mini ???

Gruß

Hast du eine vertraglich vereinbarte Std. min. Zahl ?
Was für ein Arbeitsverhältnis ist das, Fest, Mini ???

Gruß

Hallo!
Also vertraglich gilt folgendes:
regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40h wöchentlich.
Arbeitszeit ist tgl. zwischen 11Uhr und 3Uhr gemäß monatlich zu erstellendem Dienstplan.
Unbefristeter Arbeitsvertrag wurde gekündigt durch den AG zum 30.09.2010 wegen betriebswirtschaftlichen Gründen.
Zudem steht folgendes im Arbeitsvertrag:
Die Arbeitnehmerin wird wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung von bestimmten Tätigkeiten ausgenommen. Diese sind: Kein regelm. Tragen und Heben von Lasten mehr als 10kgm kein häufiges über Kopf arbeiten.

Hallo,

tut mir leid, das weiß ich leider auch nicht. Frage doch da eher einen Anwalt.

vg

Grundsätzlich hat der AG sich an die vertraglich vereinbarte AZ zu halten und auch diese abzugelten. Es muss dies meines Wissens nach nicht sofort tun, er kann den Ausgleich auch über die Wochen verteilt ermöglichen.
Sollte aufgrund der Kündigung, keine Möglichkeit bestehen, diese auszugleichen, hat er diese zu entgelten.
Wichtig: Um alle Ausschlußfristen zu umgehen, sofort schriftlich und detailliert bekannt machen.
Auch stelt sich die Frage, ob die Kündigung in der angebrachten Form überhaupt gültigkeit hat und hier nicht doch ggf. mittels einer Kündigungsschutzklage eine kleine Abfindung herausschlagen lässt?

Gruß

Hi,

Sorry das ich nicht früher gemeldet habe, aber ich war einer weiler Krank.

Also, zu deiner frage. Ich habe 615BGB noch mal nachgelesen und auf dem papier hast, wie es sieht, Recht.

Aber, mann weiss das in die Gastronomie es herrscht Andere gesetze und Sitten! Die Anweisung früher zu schließen wenn nichts los ist, ist OK. Wird mann festangestellt, dann störts nicht, mal kriegt mann die gäste früher raus oder mann hat dieser einer wo die ganze abend da sitzt auf seine einer Weizen!!! :smile: :smile:

Wird mann per Stunden gezahlt (wie meiner Frau) dann schaut das ein wenig Anders aus. Wenn nichts los ist, und es gibt keine Andere tätigkeiten zu tun, dann hat mann die Anweisung des Chef’s zu folgen und früher zu gehen. Es wird schließlich Andere Tagen geben wo mann die verlorenen zeit wieder reinholt.

Als vorschlag zu deiner Chef. Fuhr buch uber genau deine Arbeitszeiten so lang wie es geht. Mindestens einer Monat, besser wäre es aber einer ganzes Jahr, mit Saiso betrieb, Weihnachten usw. Von die gesamten geleistete Stunden, rechne die durchschnittswert und das schlägst du dein chef vor als Standard maß! Diese Standard sollte jeden monat gezahlt egal wie. Alle Abweichungen mehr oder weniger sollte extra buch geführt und am Jahres ende verglichen.

So hast du einer regelmäßige MOnats einkommen. Wenn am Jahres ende du bist im plus, dann dies wird, zum beispiel, am monats ende November gezahlt, also einer kleine Weihnachstgeld Sparprogramme!

Mehr kann ich dir nicht dazu Sagen.

Mfg

Woody