Hallo,
Wenn man einen eingetragenen Verein hat, der gemeinnützig ist und zur Jugendförderung dient!
Wir haben im speziellen eine Jugendband um die wir uns kümmern. Im kommenden Jahr werden diese Band ein Studio besuchen und eine CD aufnehmen. Wir vom Verein wollen nun wie bisher auch das ganze Bürokratische übernehmen und ein Musiklabel für diese gründen!
Jetzt ist meine Frage, kann ein eingetragener Verein, der ja als Juristische Person gilt, eine GbR gründen, oder muss dies extra laufen?
Gruß und Danke
JoeMo