Kann ein Verein eine GbR gründen?

Hallo,
Wenn man einen eingetragenen Verein hat, der gemeinnützig ist und zur Jugendförderung dient!
Wir haben im speziellen eine Jugendband um die wir uns kümmern. Im kommenden Jahr werden diese Band ein Studio besuchen und eine CD aufnehmen. Wir vom Verein wollen nun wie bisher auch das ganze Bürokratische übernehmen und ein Musiklabel für diese gründen!
Jetzt ist meine Frage, kann ein eingetragener Verein, der ja als Juristische Person gilt, eine GbR gründen, oder muss dies extra laufen?

Gruß und Danke

JoeMo

Ein eingetragener Verin kann das nicht, weil zur Gründung einer Gbr immer zwei Personen notwendig sind. Der Verein ist nur eine (juristische) Person. Es ist also noch jemand notwendig.

Des weiteren sollte man sich Gedanken um die Gemeinnützigkeit machen. Wenn der (gemeinnützige) Verein sich an einer gewerblichen GbR beteiligt, geht dann die gemeinnützigkeit flöten?

Gruß

jörg

Servus,

Des weiteren sollte man sich Gedanken um die Gemeinnützigkeit
machen. Wenn der (gemeinnützige) Verein sich an einer
gewerblichen GbR beteiligt, geht dann die gemeinnützigkeit
flöten?

meines Erachtens kann man das steuern, wenn man im Rahmen des Vertrages zur GbR die Aufgaben des eV in geeigneter Weise festlegt (und das dann auch so durchführt) - die beschriebenen Tätigkeiten können durchaus „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ im Rahmen der satzungsgemäßen Betätigung des Vereines sein.

In der Tendenz dürfte das (meine ich, IANAL) da hin laufen, daß der eV nicht bloß deswegen in der GbR hängt, damit man jemanden hat, der als Gesamtschuldner haftet, wenn was schief geht - sondern tatsächlich bloß im Sinn der Förderung der musikalischen Aktivität. Das ließe sich wohl dadurch ausschalten, daß man die im Außenverhältnis unabdingbare gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis von vornherein durch die Vereinbarung von Regreßmöglichkeiten im Fall des Falles relativiert.

Schöne Grüße

MM

Herzlichen Dank schon mal für die Antworten.
Ich denke das wäre gut, wenn man dieses dann vertraglich regeln kann, so dass es gemeinnützig bleibt.
Jetzt ist aber die andere Frage noch, diese dann wiederum mehr in Richtung der Gründung des Labels geht. Welche Geschäftsformen wären noch möglich dass nur der Verein diese führt um eben ein Label zu gründen, bisher war uns nur die GbR gekommen da diese recht einfach zu gründen auch ist!