Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag vorliegen, mit dem § 616 BGB ausgeschlossen werden soll. Mir wurde erklärt, daß es sich hierbei um eine Standardklausel handelt. Nun habe ich in einem BGB-Kommentar gelesen, daß dieser § nur durch Einzelvertrag abbedungen werden kann. Bedeutet Einzelvertrag das gleiche wie Individualvereinbarung? Denn dann wäre das hier eben nicht der Fall, wenn es sich um eine Standardklausel handelt. Oder bedeutet Einzelvertrag eben nur, daß es sich um einen einzelnen - sprich separaten - Vertrag handelt?
Vielen Dank für Hilfe.
Nine