§ 622 BGB unklare Formulierung im Arbeitsvertrag

Hallo,

zur Zeit beschäftigt mich folgende Frage:

In meinem Arbeitsvertrag steht zum Thema Kündigungsfrist folgender Text: Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, in der das AV mit einer Frist von von zwei Wochen gekündigt werden kann. Danach gelten die Kündigungsfristen von § 622 Abs. 1 und Abs. 2 für beide Parteien.

Ich bin seit 9 Jahren im Unternehmen beschäftigt und interpretiere die Kündigungsfrist so, dass ich innerhalb der Frist von Abs. 1 kündigen kann. Mein Arbeitgeber beruft sich aber auf den Zusatz, dass Abs. 1 und Abs. 2 für beide Parteien gelten und ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten dem AG gegenüber zu berücksichtigen hätte. Diese kann ich allerdings nicht nachvollziehen, denn dann hätte der Abs. 1 keinerlei Wirkung auf mich bzw. könnte ich ja auch umgekehrt innerhalb der Frist von Abs. 1 gekündigt werden.

Welche Kündigungsfrist habe ich einzuhalten, die lt.Abs 1 oder Abs. 2?

Vielen Dank

So wie Du es vertraglich vereinbart hast: es gilt Absatz 2 nach 2 Jahren!