§626 BGB, Verstöße gegen sozialvorschriften,Berufskraftfahrer

Hallo zusammen,
ich arbeite als Fernfahrer.
Nun darf ich ja in einer Woche 3 x 9 Std und 2 x 10 Std nach den sozialvorschriften im gewerblichen Güterkraftverkehr fahren.
Meine Tour ist aber so gestrickt, dass ich JEDEN Tag auf 9,5 Std komme. Das will ich nicht länger hinnehmen. Wenn mich die Polizei mal rauszieht, gibt es mächtigen Ärger.
Kann ich jetzt, um dem ganzen ein Ende zu machen, fristlos kündigen und den § 626 BGB, anwenden? Ich meine , kann ich ohne Kündigungsfrist aus dem AV?

Danke Euch, Norbert

Bevor man die Welle schiebt,sollte man erst einmal feststellen,wie die tägliche Arbeitszeit aussieht.
Denn die Pausenzeiten zählen zwar nicht als bezahlte Arbeitszeit,verlängern aber die Ausbleibezeit.Zulässig wäre zum B. 6.30 Uhr Anfang bis 11 Uhr dann 1 Stunde Pause und von 12 Uhr bis 16 Uhr wieder Arbeit.
Das wären 9,5 Stunden Ausbleibezeit aber nur 8,5 Stunden Arbeitszeit.