Hallo,
weiß jemand ob eine Pflegeperson, die in einem Privathaushalt arbeitet, eine Vertrauensstellung nach § 627 BGB innehat?
Hallo,
weiß jemand ob eine Pflegeperson, die in einem Privathaushalt arbeitet, eine Vertrauensstellung nach § 627 BGB innehat?
Hallo,
weiß jemand ob eine Pflegeperson, die in einem Privathaushalt
arbeitet, eine Vertrauensstellung nach § 627 BGB innehat?
lieder weiß ich es nicht genau 
Aber im Gesetzestext steht ja „Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist…“.
Wenn eine Pflegeperson in einem Privathaushalt arbeitet, gehe ich davon aus, dass es ein „normales“ Arbeitsverhältnis ist. Minijob oder Festanstellung. Daher dürfte rein nach Text, dieser § da nicht greifen.
Einige Urteile zum 627 beziehen sich auf Pflegepersonal in Krankenhäusern, bei Ärzten etc.
Wenn die Pflegeperson über einen gewerbl. Pflegedienst angestellt ist kann ich mir vorstellen, dass man wegen Vertrauensbruch die Person vermutlich ablehnen und die Zuweisung einer anderen Pflegeperson verlangen kann.
TM