Hallo,
ich habe letzes Jahr nebenher auf 630DM Basis gearbeitet. Dieser Arbeitgeber hat meinen Nebenlohn Pauschal versteuert.(Toll oder?) Frage: Wie muß ich diese Einnahmen in der Steuererklärung angeben? Kann ich auch die entstanden Fahrtkosten absetzen?
1.) Meines Wissens keine Angabe in der StErklärung, denn: versteuert ist versteuert.
2.) Wenn keine Versteuerung in der StErklärung, dann auch kein Ansatz der Fahrtkosten.
CU Dirk
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Genau Richtig, Dirk. Mit der pauschalen Lohnsteuer von 20% sind alle Pflichten erfüllt, allerdings hat man keine weiteren Ansprüche bei dem Lohnsteuerjahresausgleich.
Aber für viele ist aufgrund der Neuregelung die pauschale Versteuerung günstiger, da sie sonst bei einer Zusammenrechnung beider Einkünfte (Haupt&Nebenjob) aufgrund der Steuerprogression evtl. ungünstiger besteuert würden.
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