Hallo,
im Moment gehe ich noch zur Schule.Jetzt habe ich einen 630 D, Job.Die Schule wird noch bis zum 30.06.2001 andauern.Danach werde ich 2-3 Monate voll arbeiten und anschließend studiere ich hoffe ich.Werde ich vom Finanzamt einen Freistellungsantrag bekommen wenn ich zwischen drin voll arbeiten werde?
Freistellung für den „Fuul-Time-Job“ gibt’s nicht. Vielmehr werden Deine Einnahmen aus dem 630 DM-Job für dieses Jahr (rückwirkend) steuerpflichtig, wenn der gesamte Bruttolohn aus der Tätigkeit mehr als 2.000 DM beträgt; denn damit hast Du positive Einkünfte erzielt, die zu einer Steuerpflicht der bisherigen „steuerfreien“ Einnashmen führt.
Nur keine Angst: insgesamt fällt keine Steuer an, wenn Dein Einkommen in diesem Jahr nicht mehr als 14.000 DM beträgt. Hast Du nur Lohneinkünfte, kann Dein Bruttolohn insgesamt 16.000 DM betragen, ohne daß Einkommensteuer anfällt.
Diese Grenze ist auch wichtig für Deine Eltern (oder Dich): Bis dahin bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehe,
Gruß
steuerfux
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