ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub und arbeite nebenbei auf 630,-DM Basis. Ich kriege 606,-- DM ausgezahlt. Oh Schreck, heute bekomme ich eine Gehaltsabrechnung von meinem Arbeitgeber, wo ich im Erziehungsurlaub bin, daß ich aufgrund einer Betrieblichen Vereinbarung 1261,-- brutto erhalten habe, die aber mit Steuerklasse 5 versteuert sind und netto 674,-- ausmachen.Nun ist es ja so, daß mein gesamtes Jahreseinkommen, von den 606,-- DM versteuert werden muß. Werde ich da mit einer hohen Nachzahlung rechnen müßen? Wird der Steuersatz von meinem Mann zu Grunde gelegt. Ist es deshalb vielleicht besser auf die Einmalzahlung zu verzichten. Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar, da mein Arbeitgeber eine Entscheidung von mir haben will. Vielen Dank im voraus.
wenn der 630 dm job, pauschal versteuert wird (vom arbeitgeber) und nicht auf karte läuft, geht der nicht mit in der steuererklärung ein… denn die steuer ist mit der steuerzahlung durch den arbeitgeber abgegolten…
wenn das die frage war, habe ich deinen text richtig verstanden… wenn nicht, dann war er fr mich doch zu undurchsichtig…
grüsse vom shob
p.s. die steuer kann nie mehr ausmachen, als das brutto, weshalb du mit jedem gehalt verdiehnst, auch wenn du am ende ggf. was abgibst an steuern!
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kleine Korrektur: Steuern zahlt bei einem 630 DM - Job (mit Freistellungsbescheinigung) keiner mehr, auch der AG nicht. Pauschbeträge sind die 12% Rentenversicherung und 10% Krankenversicherung.
Gruss
Michael
hi sandra,
wenn der 630 dm job, pauschal versteuert wird (vom
arbeitgeber) und nicht auf karte läuft, geht der nicht mit in
der steuererklärung ein… denn die steuer ist mit der
steuerzahlung durch den arbeitgeber abgegolten…
Ich habe da ein kleines Problem mit den Zahlen. Bei 630,- DM brutto -> wie kommt da 606,- DM netto raus? Wenn Du eine Freistellung hast, dürfte gar nix abgezogen sein… wenn Dein Arbeitgeber pauschal versteuert, fällt für Dich nix an… und wenn es nach StKl. V versteuert wird, fallen mehr als 91,- DM an!
Wie kommen die 24 DM zustande? Dann kann ich Dir veilleicht auch mehr sagen!
ich arbeite auf Stundenbasis mit einem Stundenlohn von 20 DM auf 7 Stunden in der Woche. Deshalb kommen nur 606,-- DM raus. Beim Finanzamt sagte man mir gestern, daß jede Mark, die über die 630 DM Grenze kommt, versteuert werden muß. Nur ist es nicht so, daß ich, wenn ich auch eine Steuerkarte auf 5 habe auch zusätzlich auf 630 steuerfrei als Zweitjob arbeiten kann, oder bin ich jetzt vollkommen konfus?
Steuerfrei ist nicht mehr (zumindst nicht ohne weiteres). Wenn Du Steuerklasse 5 hast und keine Freistellung, gehe ich mal davon aus, dass Dein Arbeitgeber Pauschalsteuern abführt. Solltest Du im Jahr mehr als 7560 DM verdienen (das entspricht 630,-/Monat), dann geht das nicht mehr. Dann müsstest Du die Steuern nach Klasse 5 zahlen.
Gruß
Guido
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