630 DM Job -> Urlaubsanspruch

Hallo liebe Leser/innen.

Wie errechnet man den Urlaubsanspruch eines geringfügig Beschäftigten, der unregelmäßig arbeitet?

Vielen Dank im voraus.

Gruß …Melanie…

Hallo Melanie,

der Urlaubsanspruch ist unabhängig davon, ob ein Arbeithnehmer vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt ist. Es gilt der im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder der im Tarifvertrag festgelegte Urlaubsanspruch. Ansonsten - wenn z.B. keine Urlaubsregelung vereinbart wurde und kein Tarifvertrag zum Zuge kommt - gilt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch (24 Werktage im Jahr).

Am einfachsten ist es, in Wochen zu rechnen. Also, z.B. beim gesetzlichen Mindesturlaub: Hier entsprechen die 24 Werk(!)tage genau 4 Wochen. Steht im Arbeitsvertrag etwas von 25 Arbeitstagen Urlaub, entspricht dies (bei Branchen/Unternehmen mit 5 Arbeitstagen) genau 5 Wochen. Diese 4 Wochen oder 5 Wochen Urlaubsanspruch stehen dem Arbeitnehmer zu - unabhängig davon, ob er nur 2 Stunden oder 40 Stunden in der Woche arbeitet.

Lohnfortzahlung während des Urlaubs erhält der AN selbstverständlich nur für die Tage und die Arbeitszeit, zu denen er regelmässig arbeitet! Also wenn eine Teilzeitkraft z.B. immer nur Montags für 4 Stunden eingesetzt wird, erhält sie bei 5 Wochen Urlaubsanspruch 20 Stundenlöhne Entgeltfortzahlung. Bei Teilzeitkräften mit sehr irregulären Arbeitszeiten muss ein Durchschnittswert herangezogen werden - dies sollte aber mit dem AN vorher besprochen und plausibel dargestellt werden.

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