Hallo,
diese Frage wurde bestimmt schon einige male gestellt, trotzdem würde mich interessieren wie es mit den Abzügen aus 630 DM-Jobs bei einem Rentner nach der Neuregelung aussieht.
Rene
Hallo,
diese Frage wurde bestimmt schon einige male gestellt, trotzdem würde mich interessieren wie es mit den Abzügen aus 630 DM-Jobs bei einem Rentner nach der Neuregelung aussieht.
Rene
Hallo Rene,
konntest Du Dir nicht eine etwas leichtere Frage einfallen lassen!? 
Na-ja, versuchen wir es einmal vollkommen rechts-unverbindlich:
Ich unterstelle, dass „Dein Rentner“ eine Regelaltersrente bezieht, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist und es sich bei dem 630,00-DM-Job um eine geringfügige, auf Dauer angelegte Alleinbeschäftigung handelt.
Dann muss der Arbeitgeber folgende Beiträge zahlen:
12% zur Rentenversicherung = 75,60 DM
und
10% zur Krankenversicherung = 63,00DM
Das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Beschäftigung ist steuerpflichtig, da der rentner neben den Einkünften aus der geringfügigen Beschäftigung noch Einkünfte aus der Rente bezieht. Deshalb kann der Rentner vom Finanzamt keine Freistellungsbescheinigung erhalten. Der Rentner legt dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse ! (falls nichtverheiratet) oder Lohnsteuerklasse 3 (falls verheiratet und der Ehegatte keine Lohneinkünfte bezieht) vor und erhält den Lohn ohne Steuerabzug ausgezahlt.
Falls der Rentner und ggf. seine Ehefrau keine weiteren Einkünfte beziehen, dürfte das Arbeitsentgelt zusammen mit dem ertragsanteil aus der Rente nach Berücksichtigung der üblichen steuerlichen Abzugsbeträge den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschreiten, so dass es auch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer nicht zu einer Steuerbelastung kommt.
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsentgelt auch pauschal mit 20% Lohnsteuer zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag versteuern.
Die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung begründen keine zusätzlichen Leistungen, weil „Dein Rentner“ als Bezieher einer vollen Altersrente sein „Versicherungsleben abgeschlossen hat“.
Alles klar?
Nun frag mich aber bitte nicht, warum das in deutschen Landen alles so kompliziert sein muss.
Gruss
WALTER HUETTENHAIN
Hallo Walter,
danke für die rasche Antwort.
Ich habe das jetzt so verstanden, daß der Rentner mit Lohnsteuerkarte (wie früher) die vollen DM 630.- ausbezahlt bekommt, da der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge zahlen muß.
konntest Du Dir nicht eine etwas
leichtere Frage einfallen lassen!?
Die Fragen des praktischen Lebens sind selten einfach, und wenn, dann würde ich nicht hier fragen.
Cu Rene