Hi!
Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen:
wenn man ein KFZ mit der 1 % Regelung über einen 630 Job
versteuert (Listenpreis ca. 42.000,–) wie sieht die Abrechnung
dann aus? Kann der AG das auch pauschal versteuern? Was würde
da ca. netto übrig bleiben? Ich habe eine Abrechnung bekommen,
bei der immer noch 506,82 zur Auszahlung anstehen. Ist zwar
erfreulich, ich möchte aber nicht irgendwann nachzahlen. Das
kann doch nicht richtig sein, oder?
Danke im Voraus für die Antwort!
Uschi
??? AUSZAHLUNG ???
Hi!
Wieso bekommst Du bei einem Sachbezug noch eine Auszahlung?
Oder hast Du einen 630DM-Job und ZUSÄTZLICH noch einen PKW? Der Firmen-PKW ist ein voll pflichtiger geldwerter Vorteil, welcher zu Deinem „normalen“ Entgelt addiert wird!
Schreib’ das mal genauer!
Grüße
Guido
Hi Guido,
entschuldigung, ich hätte wohl etwas genauer sein müssen.
Also die 1 % sind ca 420 (Privatnutzung PKW) und 210 (Diff.
auf 630) Aushilfslohn. Desterwegen, da können doch niemals
über 500,-- Auszahlungsbetrag herauskommen, oder?
Die Abgaben für den Aushilfslohn bezahlt der AG, trotzdem
müssen doch die 420 vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden,
oder sehe ich da was falsch?
Liebe Grüße
Uschi
Genau so!
Hi Uschi!
Eigentlich müsste auf Deiner Abrechnung als Aushilfslohn die Summe von 210,-DM auftauchen und ein Sachbezug von 420,-DM. Der Sachbezug kann allerdings nicht zur Auszahlung kommen, da Du ja den PKW hast (der ist quasi die Auszahlung)!
Die Überweisung kann maximal 210,- DM sein!
Grüße
Guido
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