Hallo,
ich habe eine Frage zu § 649 BGB: Angenommen es wird ein Vertrag über eine Dienstleistung abgeschlossen (z.B. Bearbeitung eines Projekts). Das Projekt ist noch nicht vollendet, kündigt der Auftraggeber den Vertrag, da er kein Interesse mehr an dem Projekt hat. Da keinerlei Kosten für den Auftraggnehmer angefallen sind, kann er nach § 649 nur den bisher abgeleisteten Teil berechnen. Dies bedeutet doch, dass dies ein massiver Nachteil für den Auftragnehmer ist, wenn er andere Projekte ablehnen musste, da er nur ein einziges Projekt über einen längeren Zeitraum bearbeiten kann? Somit hätte er keinerlei Sicherheiten, dass er die Dienstleistung zum vereinbarten Preis vollständig durchführen kann. Verstehe ich den Paragraphen so richtig?
Viele Grüße
Feivel007