§67 StZVO

liebe www-ler,

ein Freund von mir hat sich gestern ein Fahrrad gekauft, das am Freitag geliefert wird. eigentlich wollte er ein Dirtbike(Mountainbike). Der Verkäufer meinte jedoch, dass Fahrräder mit Batteriebetriebenen Lichtanlagen nicht Verkehrszugelassen sind.
Als ich das erfahren habe, habe ich mich mal schlau gemacht: In einem Serviceheft (Stand:Mai’07) hieß es, der §67 der StZVO werde in absehbarer zeit geändert. da ich mein neues Fahrrad (lustigerweise mit Batterieleuchten) erst vor drei Monaten bekommen hab, weiß ich nicht, ob diese Änderung, die generell auch für alle MTBs Batterieleuchten erlaubt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Max

Hallo Max,

Als ich das erfahren habe, habe ich mich mal schlau gemacht:
In einem Serviceheft (Stand:Mai’07) hieß es, der §67 der StZVO
werde in absehbarer zeit geändert.

leider hat der Bundesrat diese Änderung gekippt. Grund war, dass die Forderung des ADFC nach eindeutiger Herstellerangabe am Fahrrad, die damit auch umgesetzt worden wäre (Produkthaftung!), als zu bürokratisch verteufelt wurde.

Gruß, Karin

Naja…

Wieso auch immer…

trotzdem danke für die Antwort.