Hallo,
wenn ich den § 670 BGB richtig verstehe, ist der AG
verpflichtet, entstandene Aufwendungen aus einer Dienstreise
dem AN zu erstatten. Wie sieht es eigentlich bei Zeitarbeitsfirmen aus? Diese Firmen schicken ihre Arbeitnehmer an diverse Kunden.
Teilweise entstehen ja auch hohe Fahrtkosten. Ist die Zeitarbeitsfirma gesetzlich verpflichtet diese Aufwendungen zu ersetzten?
Schönen Gruß
Gabriela