§ 670 BGB Erstattung v. Fahrtkosten

Hallo,

wenn ich den § 670 BGB richtig verstehe, ist der AG
verpflichtet, entstandene Aufwendungen aus einer Dienstreise
dem AN zu erstatten. Wie sieht es eigentlich bei Zeitarbeitsfirmen aus? Diese Firmen schicken ihre Arbeitnehmer an diverse Kunden.
Teilweise entstehen ja auch hohe Fahrtkosten. Ist die Zeitarbeitsfirma gesetzlich verpflichtet diese Aufwendungen zu ersetzten?

Schönen Gruß

Gabriela

habe selbst soeben einen aufklärenden Urteil
gefunden siehe:

http://www.ra-kotz.de/leiharbeiter_fahrtkosten.htm

Schönen Gruß

Gabriela