§69 VVG auch bei Insolvenz

Hallo,

gilt der §69 VVG auch dann, wenn der jetzige Inhaber eines Geschäftes Insolvenz anmeldet, eine neue Firma aber das Geschäft übernimmt? Geht auch hier der Vertrag über oder wird der alte Vertrag durch Gewerbeabmeldung beendet und der neue Inhaber macht einen neuen Vertrag?

Vielen Dank für Info.

Sehr gute Frage!

Ich würde es als nein Interpretieren, da der „Geschäftsbetrieb“ ein immaterielles Gut und somit keine Sache ist. Bei Betriebsgebäuden gilt § 69VVG, das ist klar, aber beim „Geschäftsbetrieb“ m.E, nicht.

Aber ich übernehme wie immer keien Haftung für meine Aussage!

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Geschäft übernimmt? Geht auch hier der Vertrag über oder wird

Um was für einen Vertrag geht es denn überhaupt ? Die Sparte spielt eine große Rolle.

Geschäft übernimmt? Geht auch hier der Vertrag über oder wird

Um was für einen Vertrag geht es denn überhaupt ? Die Sparte
spielt eine große Rolle.

um Geschäftsinhalt handelt es sich.