§ 6b EStG Steuerlast senken , vererbte Anteile abstoßen / verschenken

geerbte Anteile im geschlossenen Fond ( § 6b EStG ).Auf Gewinne ( auf dem Papier ) müssen Steuern bezahlt werden,Ausgeschüttet wird aber nichts(seit Jahren ),auch nicht in der Zukunft.Gibt es eine möglichkeit diese Anteile zu verkaufen/verschenken um sich der jährlichen Steuerlast zu entziehen.

Servus,

dass die u.U. erheblichen steuerlichen Vorteile, die bei Erwerb der Beteiligung entstanden sind, weil stille Reserven übertragen werden konnten, auf die lange Sicht nicht ungeschmälert bleiben, ist bei 6b-Fonds normal. Wie sich der ursprüngliche Vorteil zu den jetzigen Belastungen verhält, muss im Einzelfall ausgerechnet werden.

Bei geschlossenen Fonds sollte, wenn man Anteile veräußern will, zuallererst anhand des Vertrages geprüft werden, unter welchen Bedingungen (und ob überhaupt) Anteile - entgeltlich oder unentgeltlich - veräußert werden können.

Dann muss bei 6b-Fonds festgestellt werden, ob die seinerzeit übertragenen stillen Reserven im Fall einer Veräußerung eines Anteils aufgedeckt werden - das lässt sich nur klären, wenn man den Einzelfall kennt, ist also Sache für einen StB, ggf. im Kontakt mit dem WP des Fonds. Wenn man den Anteil verschenken kann, wird da allerdings nichts weiter herauskommen. Ob ihn jemand geschenkt haben möchte, hängt vom Einzelfall ab.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder