Ich arbeite in einer Spielhalle im Schichtdienst auf 6Tage. Bei uns ist es in letzter Zeit zur gewohnheit der Chefin geworden uns in letzter zeit nur 24 stunden oder 32Stunden frei zugeben.
um es hand eines Beispiels zu verdeutlichen ich arbeite diesen Samstag von 16:00Uhr bis 24:00 Uhr und muss dann schon wieder am Montag von 00:00Uhr bis 08:00Uhr arbeiten.
anderes beispiel: ich arbeite von Mittwoch von 00:00Uhr bis 08:00Uhr und muss donnerstag um 16:00Uhr bis 24:00Uhr arbeiten. und das wir mir dann als Freier Tag die Woche angerechnet
jetzt ist meine Frage ob dies Rechtens ist?
Hallo ich bin mir nicht ganz sicher.
Der erste Fall scheint mir möglicherweise mit dem Gesetz vereinbar, auch wenn es hart an der Grenze ist.
Grundsätzlich ist es möglich, einen Arbeitnehmer 6 Tage die Woche zu beschäftigen. Rein rechnerisch hast du im ersten Fall den ganzen Sonntag zur Verfügung. Es sind 24 Stunden, wobei natürlich Regenerationszeiten der ersten Arbeitsphase abgezogen werden müssten. Das ist im Gesetz so nicht beschrieben, ich binmir nicht sicher, wie ein Richter so etwas bewerten würde.
Im zweiten Beispiel kann man nicht von einem freien Tag sprechen, weder am Mittwoch noch am Donnerstag. Das ist rechtlich sehr fragwürdig.
Ich nehme mal an, dass ihr in einer Spielhalle keinen Betriebsrat habt, der so etwas für euch regelt. Ab 5 Mitarbeiter kann man übrigens einen wählen…Falls du Mitglied einer Gewerkschaft bist (was eigentlich jeder Arbeitnehmer sein sollte), gibt es dort kostenlose Rechtsberatung bishin zur Prozesskostenübernahme bei eventueller Kündigung.
Ansonsten würde ich mal das Gespräch mit dem Chef suchen. Ich kann dir nur sagen, dass in einer „normalen“ Firma mit Betriebsrat so eine Schichtgestaltung undenkbar wäre.
Es gibt für dich eine weitere kostenlose Beratung: Direkt bei deinem örtlichen Arbeitsgericht. Du kannst dort hingehehen und um eine erste Einschätzung des Sachverhaltes bitten. Das ist anonym und erfährt dein Arbeitgeber nicht. Meistens sind es Rechtsreferendare die dort Auskunft geben.
Mehr kann ich leider nicht für dich tun.
Viel Glück !!
Danke für die antwort obwohl sie mich überrascht hätte eher gedacht das das erste Beispiel juristisch Fragwürdig da es da nur 24 Stunden sind und beim Zweiten 32 obwohl ich beides für sehr Fragwürdig halte.
Das mit dem Betriebsrat klappt leider nicht da wir nur 4 Mitarbeiter sind und unsere 3 Chefs. und in einer Gewerkschaft bin ich leider auch nicht wüsste auch nicht in welche ich gehöre.
Ich werde aber die Tage nochmals mit meinen Chefs reden wollte dies nich unvorbereitet ohne den genauen sachverhalt zu kennen.
danke nochmals für deine Anwort
mfg
Tracerfalcon
Ich kenne es so zwischen zwei Schichten(Ende u Anfang) zB Montag u Dienstag muß gewährleistet sein das Du mindestens 11Std Ruhezeitliegen. eine 100% Aussage kann Dir aber sicher die Gewerkschaft geben oder ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht
mfg Frank
Ich kenne es so zwischen zwei Schichten(Ende u Anfang) zB Montag u Dienstag muß gewährleistet sein das Du mindestens 11Std Ruhezeitliegen. eine 100% Aussage kann Dir aber sicher die Gewerkschaft geben oder ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht
mfg Catanapferd
Sorry n so einem Fall wüsste ich es auch nicht besser.