Person X fährt am Sonntag mit einem 7,49t LKW mit Kofferaufbau in der Stadt und auf der Autobahn. Das Fahrzeug hat X bei einer Autovermietung geliehen.
Die Ladung besteht aus gebrauchten Möbeln, die Person X gehören. Es würde sich also um eine private Fahrt handeln, keine gewerbliche Nutzung.
Person X ist in Besitz einer Fahrerkarte für den Fahrtenschreiber und nutzt diese auch während der Fahrt.
Darf Person X in diesem Fall das Fahrzeug (Leihwagen) an einem Sonntag fahren?
Sind irgendwelche Genehmigungen einzuholen?
soweit ich weiß gilt das Sonntagsfahrverbot erst ab 12to zulässigem Gesamtgewicht (zumindest sagte mir das mal mein Disponent) und unabhängig vom Gewicht für alle LKW sobald ein Anhänger dran ist.
Person X fährt am Sonntag mit einem 7,49t LKW mit Kofferaufbau
in der Stadt und auf der Autobahn. Das Fahrzeug hat X bei
einer Autovermietung geliehen.
Die Ladung besteht aus gebrauchten Möbeln, die Person X
gehören. Es würde sich also um eine private Fahrt handeln,
keine gewerbliche Nutzung.
Person X ist in Besitz einer Fahrerkarte für den
Fahrtenschreiber und nutzt diese auch während der Fahrt.
Ich glaube, ohne es allerdings genau zu wissen, daß der Fahrtschreiber bei Privatfahrten nicht benutzt werden muß. Vielleicht kann uns ein Wissender hier noch mehr sagen.
Sonntagsfahrverbot erst ab 12to zulässigem Gesamtgewicht
Bin mittlerweile auf die Idee gekommen, mal bei wikipedia zu schauen und bin fündig geworden.
Was der Disponent sagte stimmt leider nicht: Sonntagsfahrverbot gilt für alles über 7,5t zul. Gesamtgewicht und für Anhänger hinter LKW.
Bedeutet aber, dass Fahrten mit dem 7,49t okay sind.
Fahrtschreiber bei Privatfahrten nicht benutzt werden muß.
Glaube auch.
Ich bin ehrlich gesagt froh mir da keine Gedanken mehr drüber machen zu müssen. Vor allem solche Fälle, in denen man eine Karte hat - der normale Privatmensch hat die ja nicht.
Naja, kann ja nicht schaden die Karte reinzulegen…
Wenn man dadurch keine Lenkzeiten überschreitet, bestimmt nicht. Die Ruhezeiten einzuhalten schadet dann auch nicht, falls irgendwer bei einer Kontrolle mal über die Fahrt stolpert.
Bin mittlerweile auf die Idee gekommen, mal bei wikipedia zu
schauen und bin fündig geworden.
Glaub nicht alles von Wiki.
Habe mal etwas wesentliches geändert und es wurde vom Autor wieder entfernt, obwihl 100%ig richtig. Naja, die Eitelkeit…
Was der Disponent sagte stimmt leider nicht:
Sonntagsfahrverbot gilt für alles über 7,5t zul. Gesamtgewicht
und für Anhänger hinter LKW.
Stimmt auch nicht. Gilt nicht für alles.
Eine Sattelzugmaschine ohne Auflieger oder alles was als Zugmaschine gilt und ohne Anhänger nicht beladen werden kann, darf auch über 7,5t Sonntags gefahren werden.
Dies habe ich auch bei wiki geschrieben, aber der Autor war sich wohl zu stolz um das so stehen zu lassen.
Und das kuriose an der Sache ist, das noch nicht mal manche Teile der Polizei diese Regelung kennen.
Eine Sattelzugmaschine ohne Auflieger oder alles was als
Zugmaschine gilt und ohne Anhänger nicht beladen werden kann,
darf auch über 7,5t Sonntags gefahren werden.
Ja stimmt, hatte ich dann später auch gelesen (bei juris.de).
Und das kuriose an der Sache ist, das noch nicht mal manche
Teile der Polizei diese Regelung kennen.
…und genau deswegen habe ich mir den betreffenden Text aus der StVO ausgedruckt und hätte ihn mitgenommen, wenn ich es gemacht hätte.
Wenn man dadurch keine Lenkzeiten überschreitet, bestimmt
nicht. Die Ruhezeiten einzuhalten schadet dann auch nicht,
falls irgendwer bei einer Kontrolle mal über die Fahrt
stolpert.
Grins, schon klar.
Das hatte ich mal stillschweigend vorausgesetzt.