Bei meiner Freundin wurden nachdem mehrere Einzugsermächtigungen nicht abgebucht,(mangels Deckung durch verspäteten Geldeingang) wo die Kreissparkasse für jede nicht eingelöste Lastschrift bzw. für das zurückholen 7,50€ pro Rücklastschrift berechnet. Habe alles gegooglet, überall gelesen das es nicht rechtens ist, der persönliche Bankberater rechtfertigt das mit einem dicken Stapel an Sparkassen-AGB´s, wir wollen das Geld zurückhaben und diese überteuerten Kosten nicht Kampflos hinnehmen. Wer von Euch kann mir da eine nützliche Hilfe sein???
Habe alles gegooglet, überall gelesen das es nicht rechtens ist
In dem imaginären Fall hast Du möglicherweise etwas falsches gelesen…
wir wollen das Geld zurückhaben und diese überteuerten Kosten
nicht Kampflos hinnehmen.
Sofern dieser rein imaginäre Kunde ein Kunde von mir wäre, würde ich ihm kommentarlos das Konto fristgemäß kündigen, und ihn wegen der (aus meiner Sicht aber ohne Einzelfallprüfung korrekten Gebühren) ganz laangsaam kommen lassen. Auch eine Bank kann übrigens ein Konto kündigen. Solche Kunden wie den imaginären Kunde braucht keine Bank…
Mein Tipp wäre also: Erst ein neues Konto bei einer anderen Bank, welche für Rücklastsschriften nix verlangt (schriftlich geben lassen), suchen und eröffnen, und erst dann den Mund aufreißen.
Moin Erdbeerzunge, erstmal vielen Dank für die Antwort, auch wenn die nicht ganz zu unseren Gunsten ist. Von meiner Bankberaterin (eine zum Glück andere Bank) sagt das die Sparkassen was das angeht immer gerne ihr eigenes Ding durchziehen, solange bis die eine gerichtliche Schlappe hingenommen haben. Das AG Dortmund hat denen 2008 auch einen dicken Korb bei der Sparkasse gegeben. Ich bin der Meinung das es absolut nicht ok ist und mit 7,50€ überteuert.
Hallo,
da dies schon seit Jahren immer wieder ein Thema war und nicht nur ich es leid bin immer wieder die selben Antworten zu geben, danken wir mal exc (und Uwe fürs schreiben des Artikels) für die FAQ:2938 die in diesem Brett vorhanden ist und deine Frage sicherlich beantwortet.
Der Hinweis, dass auch eine Bank das Konto kündigen kann, ist sicherlich richtig und zu bedenken, wenn die Bank einen generell als schlechten Kunden sieht - ist aber eher ein Nebenaspekt zu deiner Frage.
Gruss HighQ
Von meiner Bankberaterin (eine zum Glück andere Bank) sagt das die
Sparkassen was das angeht immer gerne ihr eigenes Ding
durchziehen, solange bis die eine gerichtliche Schlappe
hingenommen haben.
Schaue Dir mal die Urteile und den in der anderen Antwort geposteten Link genauer an. Die gerichtliche Schlappe könnte auch bei der imaginären Person entstehen. Und das wäre dann richtig teuer.
Nebeneffekt: Die Sparkassen müssen zwar in vielen Bundesländern Jedermann ein Konto einrichten, aber nur, wenn nicht wichtige Gründe dagegensprechen. So ein wichtiger Grund könnte ein Gerichtsverfahren sein… Also wie schon geschrieben: Erst ein besseres Konto woanders eröffnen, dann den Mund aufreißen!
Ich bin der Meinung das es absolut nicht ok ist und mit 7,50€ überteuert.
Du kannst eine Meinung vertreten, die Du willst. Entscheidend ist, was das Gericht meint, falls Du und die Spaßkasse es darauf anlegen.
Ich kann es nur nochmal wiederholen:
Bei mir wärst Du Dein Konto fristgemäß los, und die Rücklastschrift- Kosten würden wir vom Gericht bestätigen lassen, wenn Du das darauf anlegen würdest.
So etwas kannst du nur riskieren, wenn Du woanders ein BESSERES Konto erhalten würdest, und wenn Du soviel Kohle hättest, daß Du z.B. die Gerichts/ Anwalts- Gebühren vorfinanzieren könntest.
Ich denke wir müssen hier akzeptieren, dass von Verbraucherzentralen und Verbraucherschutzsendungen so viel Müll verbreitet worden ist, dass diese Meinung des Fragestellers weit verbreitet ist.
Mir scheint es sich hier oft um eine willlkürliche oder fehlende/fehlerhafte Interpretationen von Urteilen zu handeln.
Abgesehen von den rechtlichen Änderungen hat auch damals das LG Düsseldorf im erwähnten Urteil die 50 Euronen pauschal nur verworfen weil nichtumlagefähige Positionen hineingerechnet wurden. Es hat nicht gesagt, dass Entgelte generell nicht berechtigt sind.
Aber dass weisst Du ja selbst…
Gruss highQ