Hallo,
ein behandelnder Arzt hat ordnungsgemäß ein Zweitgutachten wegen Meinungsverschiedenheiten über die AU beim MDK beantragt.
Nun stellt sich bei der Untersuchung der Patientin durch den MDK heraus, daß dieselbe MDK-Ärztin, die bereits die erste AU „aufgehoben“ hat, nun auch das Zweitgutachten iSd § 7 Abs. 2 AU-Richtlinien anfertigt.
Ist das üblich bzw. zulässig, daß dieselbe Medizinerin sich quasi selbst überprüft ?
Danke im Vorraus &Tschüß
Wolfgang