§ 7 Abs. 2 AU-RL 'Zweitgutachten'

Hallo,

ein behandelnder Arzt hat ordnungsgemäß ein Zweitgutachten wegen Meinungsverschiedenheiten über die AU beim MDK beantragt.
Nun stellt sich bei der Untersuchung der Patientin durch den MDK heraus, daß dieselbe MDK-Ärztin, die bereits die erste AU „aufgehoben“ hat, nun auch das Zweitgutachten iSd § 7 Abs. 2 AU-Richtlinien anfertigt.
Ist das üblich bzw. zulässig, daß dieselbe Medizinerin sich quasi selbst überprüft ?

Danke im Vorraus &Tschüß
Wolfgang

Hallo,

der MDK hat folgende Vorgabe einzuhalten:
Ist die Leistung durch einen Arzt mit einer Gebietsbezeichnung
in seinem Fachgebiet verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit von einem solchen Arzt festgestellt worden, soll für das Zweitgutachten ein Arzt desselben Gebiets tätig werden.

Quelle: http://www.mds-ev.org/media/pdf/RL_ZusArb.pdf

Vielleicht ergab sich dann für die Begutachtung keine Alternative.

Wenn das Ergebnis jetzt anders ausfällt als beim ersten Mal, ist ja alles ok.

Gruß

RHW