§ 7 EStG Abschreibungen für Absetzungen

Hallo,

nach § 7 I S 1 EStG ist bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen…

Wie ist denn erfahrungsgemäß zu deuten? Voraussetzung ist natürlich bereits nach dem Wortlaut, dass das WG objektiv jedenfalls eine voraussichtliche betribesbedingte Nutzungsdauer von >1 Jahr aufweist. Kommt es darüber hinaus allein auf die Absicht des Stplf an, wie lange er das WG zur Einkunftserzielung verwenden oder nutzen will? Erfahrung müsste auch einschließen, wie das WG üblicherweise bei gleicher Verwendungs- oder Nutzungsabsicht im Unternehmen verbleibt.

Bsp:
U erwirbt betriebsbedingt einen Laptop für 2.000€ für sein Unternehmen. Jedes Jahr veräußert er den Laptop und ersetzt ihn durch einen neuen und zwar nur soweit sich dafür eine passende Gelegenheit ergibt.

Dem ersten Anschein könnte man meinen, dass U den Laptop stets 1 Jahr auszugehen ist und nur ausnahmsweise bei „passender Gelegenheit“ sie