7 Jahre abgemeldet - was passiert genau?

Hallo,
seit 6,5 Jahren wird das US-Car nun restauriert - und immer kommen weitere wichtige Sachen dazwischen, die Fertigstellung wird wohl nochmal solang dauern.

Worauf sollte geachtet werden, was könnte schlimmstenfalls passieren nach 7 Jahren? Baurat? Papiere werden ungültig? Andere Folgen?

Hat jemand aktuelle Erfahrungen zum Thema?

Danke, Helge

Frohes Neues,

also mir fällt keine Frist ein, die in der nächsten Zeit - also auch nicht in den nächsten Jahren - abläuft.
Eine neue HU würdest Du auch jetzt schon brauchen. Der KFZ-Brief (ich gehe jetzt mal davon aus, dass das FZG schon mal in D. zugelassen war) verfällt nicht. Und wenn ich mich nicht irre dann wird auch keine Vollabnahme benötigt, solange der Brief noch vorhanden ist. Das wurde vor ein paar Jahren mal geändert.
Und solange das Fahrgestell nicht komplett erneuert wird, bleibt das Datum der Erstzulassung wie es ist. Also auch in der Hinsicht kein Problem, was z.B. den Schadstoffausstoß betrifft.

Viel Spaß weiterhin bei der Arbeit!
Guido

Hi, nach 7 Jahren gilt das KFZ als endgültig aus dem Verkehr gezogen.
Es muss dann eine Vollabnahme gemacht werden.
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/wiederzula…
MfG ramses90

Hallo Ramses,

auf den Seiten der Firma, die Du verlinkt hast, und die - auch wenn es den Anschein haben soll - nichts mit irgendeiner Behörde zu tun hat, sind öfter mal Fehler drin. Ich fürchte, dass das auch dieses Mal so ist.
Im Link heißt es „Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis“. Den Satz finde ich in der aktuellen STVO aber nicht, siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21.html (hinter dieser Seite steckt übrigens das Bundesministerium der Justiz).

Bis vor ein paar Jahren war es so, dass nach 7 Jahren eine Vollabnahme benötigt wurde, da die Daten beim KBA gelöscht wurden. Heute reicht eigentlich eine normale HU aus. Zumindest solange der alte Brief noch vorhanden ist und die Daten noch beim KBA gespeichert sind. Letzteres könnte man evtl. mal bei der örtlichen Zulassungsstelle abfragen. Sollte die Daten nicht mehr gespeichert sein, dann bräuchte man aber eigentlich auch jetzt schon eine Vollabnahme.

Beste Grüße
Guido

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_g…
MfG ramses90

Gesetz vs. TÜV
Moin,

ich kann aus deinem Link allerdings nicht einwandfrei eine Gegenposition zu dem Vorposting erkennen.
Da steht doch nur _ gemäß § 21_ und auch diverse Einschränkungen wie z.B. Datenbestätigung usw…

VG
J~

…ich befrage heute meine Zulassungsstelle
…dann werde ich schon hören, wie ich mich verhalten muss - ich gehe da von einer verbindlichen Aussage aus, die gesetzeskonform sein muss (sonst wäre sie ja unnütz).

Ich werde hier nochmal entsprechen posten.

Helge

… nichts passiert weiter - nur das Kennzeichen ist schon lange wieder neu vergeben
wenn das Kzf wieder angemeldet werden soll, muss vorher eine normale HU gemacht werden, weil sich an den Papieren (die weiterhin Bestand haben) nichts ändert.

So jedenfalls gestern die Aussage auf der Zula.