Hallo Ramses,
auf den Seiten der Firma, die Du verlinkt hast, und die - auch wenn es den Anschein haben soll - nichts mit irgendeiner Behörde zu tun hat, sind öfter mal Fehler drin. Ich fürchte, dass das auch dieses Mal so ist.
Im Link heißt es „Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis“. Den Satz finde ich in der aktuellen STVO aber nicht, siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21.html (hinter dieser Seite steckt übrigens das Bundesministerium der Justiz).
Bis vor ein paar Jahren war es so, dass nach 7 Jahren eine Vollabnahme benötigt wurde, da die Daten beim KBA gelöscht wurden. Heute reicht eigentlich eine normale HU aus. Zumindest solange der alte Brief noch vorhanden ist und die Daten noch beim KBA gespeichert sind. Letzteres könnte man evtl. mal bei der örtlichen Zulassungsstelle abfragen. Sollte die Daten nicht mehr gespeichert sein, dann bräuchte man aber eigentlich auch jetzt schon eine Vollabnahme.
Beste Grüße
Guido