du verwechselst hier das problem eines verkäufers mit der hier nachgefragten rechtslage. das sind aber zwei paar schuhe. im gesetz steht genau gar nichts darüber, wie das vielleicht für einen verkäufer aussieht oder was er denken soll oder vermuten darf oder in welcher form er geld annehmen soll oder auch nicht. ob er mit kindern oder jugendlichen einen handel eingeht ist ganz allein sein geschäftsrisiko.
Sorry, aber ich habe hier nichts verwechselt, ich habe nachgefragt, was es für einen potentiellen Verkäufer bedeuten kann. Dass dann den UP im Moment nicht interessieren wird, ist klar.
Ob der Verkäufer im Gesetz erwähnt wird oder nicht, bedeutet nicht, dass es für einen solchen nicht durchaus konkrete Folgen haben kann. C-Punkt hat ziemlich genau gesehen, worauf meine Frage abzielte und die auch beantwortet (und wenn es darauf hinausläuft, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handeln wird).
Grüße
Siboniwe
das habe ich auch:
Ich habe in der Berufsschule viele Fälle mit meinem Lehrer besprochen. Und ein 7 Jähriger ist ja beschräktgeschäftsfähig. Er darf das denke ich nicht kaufen. Weil es über sein Taschengeld liegt und eine schenkung von de Oma, Opa müssen die Eltern zustimmen das er das Geld überhaupt behalten darf und damit kaufen darf was e möchte. Du kannst die Ware zurück geben un der Verkäufer muss es zurück nehmen. Auch wenn die offen sind. Wenn der gesamtpreis 70 Ist sprich eine packung 70 Euro dann muss er es zuück nehmen wenn es mehrere Packungen sind dann kenne ich die Regel leider nicht.
und der nächste, der keinerlei ahnung hat, überhaupt nicht liest, was andere schreiben, sich in keiner weise wenigstens in grundzügen mal informiert hat (wikipedia wäre ja schon mal ein anfang gewesen), aber seine wilden vermutungen über etwas in die welt hinaus posaunt, was er nicht weiß und auch nicht versteht.
internet ist schon toll, was?