7% MwSt. bei Medizinprodukteversandhandel?

Hallo zusammen,

wenn man einen Versand für kieferorthopädische Materialien betreiben
würde müsste ich derzeit 19% Mehrwertsteuer von den Kunden
verlangen.

Ein Anbieter wirbt damit, dass bei ihm für die gleichen
Waren nur 7% MwSt. anfallen. Er hat das mit seinem Finanzamt
„abgeklärt“.

Falls man ein anderes Finanzamt fragen würde, würde man wahrscheinlich hören, dass 19% anfallen.

Habe mir mal das Steuergesetz angeschaut. Hier stehen unter §4 die
umsatzsteuerbefreiten Warengruppen. Hier steht aus was von
kieferorthopädischen Apparaturen, die aber vom Händler hergestellt
sein müssen. Hier soll es aber nur um den Fall gehen, dass man mit den Artikeln handelt:

"b) für die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen (aus
Unterpositionen 9021.21 und 9021.29 des Zolltarifs) und
kieferorthopädischen Apparaten (aus Unterposition 9021.19 des
Zolltarifs), soweit sie der Unternehmer in seinem Unternehmen
hergestellt oder wiederhergestellt hat; "

Könnte mir jemand sagen, wie es dazu kommt, dass kieferorthopädische Waren evtl doch nur 7% zu berechnen wären und wo man das nachlesen könnte oder
wie man in so einem Fall vorgehen würde.

Bin auf Eure Antworten gespannt.

Viele Grüße,

Yelmil.

Versand Medizinprodukte § 12 II 1 UStG + 52c Anl.2
Hi !

Das Umsatzsteuergesetz kennt einerseits die Steuerbefreiung (§ 4) anderseits den ermäßigten Steuersatz (§ 12).

Da hier nicht wegen der Befreiung angefragt wurde, stürze ich mal gleich in den § 12.

Hier finden sich zwei Möglichkeiten, in denen für Zahnärzte der ermäßigte Steuersatz in Frage kommt. Dies ist zum Einen in Absatz 2 die Nr. 6 (näheres auch in A 165 UStR). Da dies aber die Leistungen der Zahnärzte betrifft und nicht den Versandhandel ist Absatz 2 Nr. 1 die hilfreichere Quelle.

In der Nummer 1 wird auf die Anlage 2 zum UStG verwiesen. In dieser Anlage 2 findet sich unter der Position 52c „Prothesen“.

Es gibt ein BMF-Schreiben, welches ich jetzt nicht finde, in welchem zu dieser Position nähere Erläuterungen zu finden sind.

Wahrscheinlich wird die Steuerermäßigung auf diese Vorschrift gestützt.

BARUL76

.

Yo!

Das scheint es zu sein. In diesem Fall könnte man sich jetzt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und sich die Sache bestätigen lassen. Im Sinne der Gleichbehandlung müsste das dann ja auch gewährt werden.

Vielen Dank!

Viele Grüße, Yelmil.