7 oder 19 % MwSt. auf Rechnung

Hallo,
ich arbeite unter anderem für einen Verlag der Mitgliederzeitschriften für Vereine herausgibt.
Meine Tätigkeit besteht darin dass ich die kompletten Satzarbeiten tätige. Die Rohtexte bekomm eich vonm Verlag ich arbeite sie auf und lasse sie in ein vorhandenes Layout einfließen. Bildbearbeitung und das erstellen fertiger Druck-daten (PDF) runden meine Arbeit ab.
Mein Auftraggeber moniert meine Rechnungen auf der ich 19% MwSt. ausweise. Sein Steuerberater betont er müsse nur 7% MwSt. bezahlen. Ich erbringe doch eine Dienstleistung für den Verlag und die wird doch mit 19% versteuert, oder sehe ich da etwas falsch.

Hallo,

ich sehe das genau so wie Sie. Ihre Dienstleistung ist mit 19 % zu versteuern.
Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, bei denen die 7 % fällig werden. Siehe hier:

http://www.steuerlinks.de/gesetz/ustg/anl2.html

Vielleicht bezieht sich der Steuerberater Ihres Auftraggebers auf den Punkt 49 in dieser Aufstellung. Meiner Meinung nach aber gehört Ihre Tätigkeit hier nicht rein, da es sich hier um fertige Produkte handelt.

Andreas Paul

P. S. Dies ist keine Rechts- und/oder Steuerberatung, sondern meine eigene freie Meinung!

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Leider kann ich hier nicht helfen, in Österreich gelten sicher andere Richtlinien.
Tipp: Steuerberater oder am Finanzamt fragen.

Hallo,

ich kann keine Gewähr für die Richtigkeit folgender Überlegungen geben, da ich kein Steuerrechtler bin:

Zu Ihrem Sachverhalt:

dadurch, dass Sie keine eigenen Texte erstellen, diese also auch nicht Ihrem Urheberrecht unterfallen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie 19% MwST. nehmen müssen. Anders sehe es aus, wenn Ihre Werke dem Urheberrecht unterfallen würden.

Siehe: § 12 UStG

Hierzu ein interressanter Link:

Allgemein:
http://www.mediafon.de/ratgeber_haupttext.php3?id=40…

Genauer:
http://www.mediafon.de/ratgeber_detailtext.php3?id=4…

Die Tatsache, dass der Steuerberater Ihres Auftraggebers meint, sein Klient müsse auf Ihre Arbeiten nur 7% nehmen, könnte aus der Ansicht resultieren, Ihre Arbeit, also das Aufarbeiten eines Textes, sei bereits urheberrechtlich geschützt. Hierzu müsste abgewogen werden, inwiefern Sie eigene geistige Arbeit aufwenden, oder eben doch nur mit Vorlagen arbeiten und genau vorgegebenen Anweisungen folgen müssen.

Sonnige Grüße

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