Hallo,
ab 01.10.2010 werde ich Altersrente für Schwerbeschädigte
beziehen. Nun hat die ARGE nichts eiligeres zu tun, als
mich nach §7 SGBII aus der Bedarfsgemeinschaft
auszuschließen. Wonach richtet sich, wie viel von der
Altersrente der Bedarfsgemeinschaft als sonstiges
Einkommen angerechnet wird. Wo kann ich dazu nachlesen. Im
SGB II hab ich bis jetzt noch nichts dazu gefunden.