hi black eddy,
steuerbefreit sind lt. anlage zum ustg:
"Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes - mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die die Hin-weispflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften besteht, sowie der Drucke, die für die Werbezwecke eines Unternehmens herausgegeben werden oder die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen -, und zwar
a) Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern (ausgenommen kartonierte, gebundene oder als Sammelbände zusammengefaßte periodische Druckschriften, die überwiegend Werbung enthalten)
b) Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen-Zeitungen und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten),
c) Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder
d) Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden,
e) kartographische Erzeugnisse aller Art einschließlich Wandkarten, topographischer Pläne und Globen, gedruckt,
f) Briefmarken und dergleichen (z. B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen, vorphilatelistische Briefe und freigestempelte Briefumschläge) als Sammlungsstücke"
…
eine verbindliche auskunft vom finanzamt sollte es richten. schildere dem FA die geplante zeitung/schrift mit allen angaben und inhalten und stelle die konkrete verbindliche frage, ob erm. steuersatz gilt. versicherung dazu, dass du nur bei dem FA die frage stellst und alle dir bekannten angaben gewissenhaft und vollständig gemacht hast und dann meldet sich das finanzamt bei dir.
mfg vom
showbee