7 % Steuersatz für Druckerzeugnisse

Hallo!

Unsere Druckerei macht darauf aufmerksam, dass für periodische Druckerzeugnisse der ermäßigte Steuersatz von 7 %, gilt. Aber dazu müssen wir die Voraussetzungen erst noch klären (Erscheinungshäufigkeit, Auflagen etc.; sch… Steuerrichtlinien).

Also: 4x im Jahr, ca. 300 Exemplare à 20 Seiten, 65 Vereine à 4-5 Stück.

Wer weiß eine Fundstelle?

MfG
Black Eddy

hi black eddy,

steuerbefreit sind lt. anlage zum ustg:

"Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes - mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die die Hin-weispflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften besteht, sowie der Drucke, die für die Werbezwecke eines Unternehmens herausgegeben werden oder die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen -, und zwar

a) Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern (ausgenommen kartonierte, gebundene oder als Sammelbände zusammengefaßte periodische Druckschriften, die überwiegend Werbung enthalten)

b) Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen-Zeitungen und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten),

c) Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder

d) Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden,

e) kartographische Erzeugnisse aller Art einschließlich Wandkarten, topographischer Pläne und Globen, gedruckt,

f) Briefmarken und dergleichen (z. B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen, vorphilatelistische Briefe und freigestempelte Briefumschläge) als Sammlungsstücke"

eine verbindliche auskunft vom finanzamt sollte es richten. schildere dem FA die geplante zeitung/schrift mit allen angaben und inhalten und stelle die konkrete verbindliche frage, ob erm. steuersatz gilt. versicherung dazu, dass du nur bei dem FA die frage stellst und alle dir bekannten angaben gewissenhaft und vollständig gemacht hast und dann meldet sich das finanzamt bei dir.

mfg vom

showbee

Hallo showbee!

Spitze, wie Du immer wieder hilfst!

Für die Druckerei ist ein anderes FA zuständig als für den ehrenamtlichen Bezirksverband.
Und ich als ehrenamtlicher Redakteur wohne im Bereiche eines weiteren FA.

Braucht die Druckerei eine Bescheinigung des Bezirksverband-FA über die Ermäßigungs-Berechtigung?

MfG
Black Eddy

hi,

an das FA schreiben, welches für den herausgeber (verband) zuständig ist. nicht das FA der druckerei, denn die druckerei erbringt sonst. leistungen (druck) die zweifelsfrei 16% ust haben. fraglich ist, welchen steuersatz der verkauf der zeitung unterliegt. also das FA fragen, in wessen bezirk der verkaufsunternehmer der zeitschrift seinen sitz hat.

mfg vom

showbee

Hallo showbee!

Die Zeitschrift wird kostenfrei abgegeben.

Herzlichen Dank für Deine Hilfe!

MfG
Black Eddy

Die Zeitschrift wird kostenfrei abgegeben.

rehi,

worauf willst du dann umsatzsteuer bezahlen??? nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG gilt: „Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.“

ohne preis kein entgelt —> nicht steuerbar —> frage eines vermeintlichen steuersatzes erübrigt sich.

aber ggf. unentgeltiche lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG: "Einer Lieferung gegen Entgelt werden gleichgestellt: jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Vorraussetzung ist, daß der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. "

frage also: ist eure gesellschaft umsatzsteuerunternehmer und setzt die vorsteuer (also euch in rechnung gestellte umsatzsteuer) bei dem FA ab?

wenn nein, dann ist alles im lot.

mfg vom

showbee

Hallo showbee!

Unsere „Gesellschaft“ ist die KAB (Kath. Arbeitnehmer-Bewegung) Bezirksverband Wesel mit 65 gemeinnützigen Vereinen, die aber keine e. V. sind. Darüber ist der Diözesanverband in Münster. Dann kommt der Westdeutsche Verband in Köln, der e. V. ist. Warum? Die Finanz-Fachleute sind in den Rendanturen und anderen Fachstellen. Wir machen z. B. nur die ehrenamtliche Tätigkeit auf Orts-, Unterbezirks- und Bezirksebene. Meine Aufgabe ist u. a. als Bezirksredakteur die Erstellung von DTP mit Satz, Layout und PostScript-Druckdateien.

Auf einer anderen Zeitschrift des DV Mstr steht: „Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.“

Ich hab’ das einfach mal so geschrieben, dass Du einen Hintergrund der Sache hast.

Den Rest soll unser Bezirkssekretär mit dem FA WES und DV Mstr klären.

Danke schön nochmals.

MfG
Black Eddy