70 € mehr Miete bei Einzug bei Freundin?

Hallo liebe Gemeinde:
Im Mietvertrag meiner Freundin hat der Vermieter damals einfach mit Kuli dazugeschrieben"Jeder weiterer Mieter der einzieht zahlt 70€ extra Miete" Sowas hatte ich noch nie gehört. Ich zahlte also Zähneknirschend das Ruhe ist. Jetzt nach 2 Jahren habe ich die Zahlung eingestellt. Der Vermieter weiss das nach einem Gespräch und Drohte mit Kündigung und Anwalt. Die Miete wird weiter gezahlt aber ohne die 70€. Mein Anwalt sagte das ich im Recht bin.
was meint Ihr dazu? Danke im vorraus. Ritschi

Hallo,

Gegenfrage: womit hat Dein Rechtsanwalt begründet, dass die handschriftlich hinzugefügte Klausel nicht bindend sein?

Grüße

weil der vermieter nicht einfach d miete pro Person erhöhen darf. bsp.: 5 Personen * 70 € =350.- Schwachsinn denk ich. höchstens d Nebenkosten dürften erhöht werden

Moin Ritschi,

Da gibt es den Grundsatz ‚Verträge müßen eingehalten werden‘. Der gilt auch für
deine Freundin. Sie hat den Vertrag mit dieser Klausel unterschrieben und durch
die mehrjährige Zahlung auch anerkannt. Je nach Mietvertrag könnte der Vermieter
ihr sogar verbieten das du bei ihr einziehst!

Dein Anwalt hat mMn insofern Recht, dass du diese 70 € wirklich nicht zahlen musst,
dend du hast keinen Vertrag mit dem Vermieter. Deine Süße muss sie allerdings sehr
wohl bezahlen …

Man könnte eine lange und teure Aktion starten, indem man argumentiert man habe
bei Vertragsabschluss gedacht, die Klausel meinte 70 € mehr Nebenkostenvoraus-
zahlung und nicht 70 E mehr Miete und deine Freundin habe nur deshalb unterschrieben
und diese Klausel sei deshalb unwirksam … aber sowas macht nur die Juristen reich!

Ich würde mir überlegen, ob die Wohnung euch beiden auch eine um 70 € erhöhte
Miete wert ist oder ob ihr eh bald ausziehen wollt. Im ersten Fall solltet ihr das Geld
nachzahlen und dem Vermieter einen Blumenstrauß bringen und bei der Gelegenheit
über die Auskünfte arbeitssuchender Anwälte lästern.

Da irrst Du!
Der VM kann den Zuzug des Lebensgefährten nicht verbieten, da müßten schon schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.

„§ 553 BGB Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“
ramses90

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Moin,

Du stellst eine Zahlung ein, stehst aber nichtmal im Vertrag? So verquer wie Deine Schilderung daherkommt, dürfte es sich wohl schlicht um Nebenkosten handeln. Und die darf der Vermieter anrechnen, genauer gesagt: Muss er sogar, wenn er sich mit den anderen Mietern keinen Ärger einhandeln will.

Gruß
Ralf

Da kennt er das BGB nicht ! Siehe weiter unten §553 Absatz 2. ramses90

Das hatte ich ganz vergessen zu schreiben: der Vermieter betreibt in seinem Haus unten sein Friseurgeschäft.
Es gibt hier keine jährlichen Nebenkostenabrechnungen weil hier im Haus „2 Parteien“ keine Wasseruhren für Mieter und keine Heizungsabrechnung gibt. Altes Haus und er spart das alles ein.

Hallo,

eben: gerade, weil es keine individuellen Nebenkostenabrechnungen gibt, sondern eine Pauschale (jedenfalls verstehe ich so, was du schreibst), ist IMHO der Vermieter im Recht.

Aber: IANAL und da du ja bereits einen beauftragt hast (?), wieso fragst du Laien oder nicht-überprüfbare Experten in einem Forum?

Grüße
Siboniwe

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Und da gibt es den Grundsatz: Vertäge, die den gestzlichen Regelungen widersprechen sind ungültig.

Ah so.
Und gibt es auch irgendeinen Hinweis darauf, dass Du mit dieser völlig abwegigen und gerichtlich permanent anders entschiedenen Behauptung nicht völlig im Wald stehst?

ich finde irreführende Postings anonymer Laien in Internetforen eigentlich viel lästerungsbedürftiger.
Gruß
anf

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Welchen Betrag findest Du oder Dein Anwalt denn gerechtfertigt für höherer Nebenkosten? (Wasser, Strom, Müll)