Neueinzug in eine 70 qm Wohnung im April.Dann kam die Abrechnung.
Laut der letzten Gasabrechnung hat die Heizung der Wohnung vom 1. April 2010 bis 13. September 2010
12.000 kWh verbraucht. Das sind über 500 € Nachzahlung.
Frage: Ist das theoretisch überhaupt möglich? Wenn man mal außer Acht lässt dass Sommer war und der Mieter einen Monat nicht da war.
Bei genauerem betrachten der Abrechnung fällt auf, dass der alte Zählerstand nicht mit dem aufgeschriebenen des Mieters stimmt. Aber es fällt auf das der angegebene Zälerstand ziemlich genau mit dem damaligen Zählerstand vom Nachbarzähler übereinstimmt.
Die Vermutung liegt nahe, das der Vormieter bei seiner Abmeldung von den Stadtwerken den falschen Zählerstand angegeben hat. Die einzig mögliche Erklärung.
Die Stadtwerke weigern sich aber das anzuerkennen.
Frage: Was kann man tun, außer Wiederspruch einlegen?
…klar ist das möglich…der Vermieter kann den Verbrauch für jeden einzelnen Monat ablesen…das ist auch nachträglich möglich…der Verbrauch der einzelnen Monate wird in einem Chip jahrelang gespeichert.
Kommen wir mal bitte zu den Fakten.
1.Sofort Einspruch erheben.
zweitens:Einsichtin den Energieausweisnehmen.
Drittens.
Anhand dieses Ausweises kann ein Fachmann abschätzen,ob so ein Verbrauch überhaupt theoretisch möglich ist.
5.Man kann über die sogenannte Monatsgradtagszahl den theoretischen Verbrauch ermitteln,zulässig,wenn Daten verloren gegangen sind,oder offensichtlich falsch sind.
Es fehlt in den gemachten Angaben,wieviel überhaupt an Heizkosten bezahlt wurde. Wer ist noch an der Heizung beteiligt?( Einzel oder Sammelheizung)Nach welchem Schlüssel wird abgerechnet?Ist das Warmwasser mit angeschlossen?
Was steht auf dem Übernahmeprotokoll,daß der Mieter unterschrieben hat.( gemessen in m3Gas,Einheiten,oder sonstigen Meßgrößen.)
Ordnen wir diese fehlenden Angaben,und dann kann man erneut eine Betrachtung anstellen.
Rowkarl
Einsichtin den Energieausweisnehmen.
Anhand dieses Ausweises kann ein Fachmann abschätzen,ob so ein
Verbrauch überhaupt theoretisch möglich ist.
Hallo,
die ueblichen Heizkosten koennen im Einzelfall beliebig hoeher liegen als ein Energieausweis aussagt. Beispiel Heizung auf Vollgas und Fenster auf, monatelang. Ein Fachmann kann auch nur ein Indiz liefern, keinen Beweis.
Gruss Helmut