Hallo ich bin gelernter orthopädietechniker,über 8 jahre im Beruf
passe ich auch in diesen §75 ,?vielen dank im voraus
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 75 Sachkenntnis(1) Pharmazeutische Unternehmer dürfen nur Personen, die die in Absatz 2 bezeichnete Sachkenntnis besitzen, beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 fachlich zu informieren (Pharmaberater). Satz 1 gilt auch für eine fernmündliche Information. Andere Personen als in Satz 1 bezeichnet dürfen eine Tätigkeit als Pharmaberater nicht ausüben.(2) Die Sachkenntnis besitzen1.Apotheker oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung,2.Apothekerassistenten sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin,3.Pharmareferenten.(3) Die zuständige Behörde kann eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der in Absatz 2 genannten Personen mindestens gleichwertig ist.zum SeitenanfangSeite ausdruckenDatenschutz
Hallo,
dies ist doch ganz einfach zu beantworten.
Ich vermute mal, dass Du dich auf diesen Satz beziehst
2.Apothekerassistenten sowie Personen mit einer
abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der
Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder
Veterinärmedizin,
(3) Die zuständige Behörde
kann eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als
ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der in
Absatz 2 genannten Personen mindestens gleichwertig ist.
Also solltes Du Kontakt zu der zuständigen Behörde aufnehmen und dort nachfragen.
Gruß Merger
moin ja gute idee.hast du noch ne idee welche die dafür zuständige behörde ist?
beste grüße aus ostfriesland