In den Papieren angegeben ist das man 570 kg gebremst ziehen darf und den Anhänger nur mit 570 kg beladen? kann man einen Anhänger sonst noch nachträglich mit einer auflaufbremse versehen? Wer kann helfen?
750 Kilo insgesamt , heisst: das Gewicht des Hängers plus die Ladung dürfen nicht mehr als 750 Kg wiegen .
Einen ungebremsten Hänger auf Bremsen nachrüsten ist teurer als würde man einen anderen gebremsten Hänger gebraucht kaufen. Zum Umrüsten benötigen die Hänger eingebaute Bremsen/Trommeln an der Achse und eine Vorrichtung direkt am Zugmaul um diese Bremsen beim auflaufen des Hängers gegen das Schleppfahrzeug zu betätigen.
bG
Hallo,
entweder:
- passendes Auto kaufen
- gebremsten Anhänger kaufen
- maximal 570kg inkl. Leermasse u Zuladung hinter sich herziehen.
Anhänger umrüsten auf „mit Bremse“ übersteigt den Zeitwert des Anhängers…
MfG
Hallo,
oder kurz maximal tatsächlich 570kg (oder doch 750 wie im Titel?), außer natürlich die zulässige Gesamtmasse des Anhängers wäre kleiner, …
- maximal 570kg inkl. Leermasse u Zuladung hinter sich
herziehen.
…zuzüglich (tatsächlicher) Stützlast um es genau zu nehmen.
Cu Rene
Hallo,
In den Papieren angegeben ist das man 570 kg gebremst
wenn das schon gebremst ist, dürfte es auch ungebremst nicht anders sein. Was bei Kleinwagen gelegentlich mal vorkommt, weil dann oft nicht die Masse, Motorleistung/-drehmoment oder die Bremse der begrenzende Faktor sind sondern das Teil der Karosserie, an dem die Anhängerkupplung montiert ist.
Oder was steht da genau unter welcher Nummer im Schein (und ggf. bei den Anmerkungen)?
Cu Rene
Entweder verstehe ich Dich nicht richtig, oder mehre Leute vor mir:
Im Fahrzeugschein vom Zugfahrzeug steht, dass Du nur ungebremste Anhänger ziehen darfst, die max. 570kg Gesamtgewicht haben, richtig?
Und im Fahrzeugschein des Anhängers steht, dass dieser ein Gesamtgewicht von 750kg hat, richtig?
Wenn ja, dann überlege mal anhand meiner Formulierung, ob das erlaubt ist
Auch ohne Gruß
Hallo,
Im Fahrzeugschein vom Zugfahrzeug steht, dass Du nur
ungebremste Anhänger ziehen darfst, die
tatsächlich
max. 570kg
Gesamtgewicht haben, richtig?
Und im Fahrzeugschein des Anhängers steht, dass dieser ein
zulässiges
Gesamtgewicht von 750kg hat, richtig?
Wenn ja, dann überlege mal anhand meiner Formulierung, ob das
erlaubt ist
Jetzt überleg mal, ob es nicht erlaubt ist einen Anhänger nicht voll zu beladen und ihn anzuhängen (eine Leermasse eines ungebremsten Anhängers mit zGM von 750kg von über 570kg halte ich für extrem unwahrscheinlich).
Bis 750kg spielt auch der Führerschein keine Rolle, da reicht B und den braucht man für das Zugfahrzeug ohnehin.
Ich vermute aber eher einen Zahlendreher. Leider meldet sich der Themenstarter ja gerade nicht um das zu klären.
Cu Rene