§7a SGII

Hallo zusammen,
Eine Freundin hat die Rente beantragen. Sie berief sich dabei dass die Arge nur bis zum 19.04 noch zahlt.
Der Sachbearbeiter der Rentenstelle verweist auf den §7a SGII.
Leider ist dieser § noch nicht in Kraft. Wo könnte sie dies erfahren wenn dies der Fall ist?
Sie steht nun in der Luft ist total aufgelöst da die Rente erst am 01.06 (Nachträglich bezahlt wird) und im Mai ohne Geld da steht. Was könnte sie tun?
Es wäre schön wenn ich eine Antwort erhalten würde da sie nicht mehr ansprechbar ist und nur noch am Heulen ist.
Schönen Gruß
Claude

.

Hallo,

Vielleicht kann man sich hier informieren

http://www.rentenberater.de/relaunch/index.php

Grüße von Oscara

Hab den § gefunden
Hallo,
Tante Google gab mir folgende Auskunft:

Übergang von ALG II in Rente
Der Anspruch auf ALG II entfällt erst ab dem Folgemonat des Monats, in dem der Geburtstag, mit dem das Altersenteneintrittsalter erreicht wird, stattfindet (§ 7a SGB II). Anmerkung: Bisher gab es eine „Versorgungslücke“ beim Übergang in die Altersrente, da diese erst ab dem auf den Geburtstag folgenden Monat einsetzt, der ALG II Anspruch aber mit dem Geburtstag entfiel. Das machte bisher einen Antrag auf Grundsicherung nach SGB XII für den Rest des Monats erforderlich.

Somit dürfte die Bekannte beruhigt sein.
Schönen Gruß
Claude

Nur ist der noch nicht vom Bundesrat abgesegnet…
Hi,

möglicherweise wird diese Änderung im März inkraft treten, aber bis dahin bleibt leider nur ein Darlehen vom Sozialamt.

Gruß
Ingo