§ 7b HwO

Person A möchte sich nach der sogenannten Altgeselleregelung selbständig machen. §7b der Hwo sieht dafür eine mindestens 6 jährige Gesellenzeit wovon 4 Jahre in einer leitenden Stellung nachzuweisen sind vor. Person A kann eine 20jährige Gesellenzeit nachweisen. In seinem vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitzeugnis steht das er in dem Betrieb „Alle“ in dem Betrieb anfallenden Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit des Arbeitgebers ausgeführt hat.
Die zuständige Handwerkskammer lehnt den Antrag mit der Begründung ab, das es sich aus dem Arbeitszeugnis nicht tatsächlich ersehen läßt, das Person A auch eine leitende Funktionen ausführte.
Fragen: Ist eine leitende Person nicht nur der Arbeitgeber?
Hat selbst ein angestellter Meister, keine leitende Funktion?
Ist die Ablehnung der HwK rechtens?
Beinhaltet das Wort alle nicht alles?
Ist dieser Passus 4 Jahre in einer leitenden Stellung nicht ein Widerspruch in sich ? Wie soll Person A etwas leiten, wenn sie angestellt war?

Hallo

In seinem vom Arbeitgeber
ausgestellten Arbeitzeugnis steht das er in dem Betrieb „Alle“
in dem Betrieb anfallenden Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit
des Arbeitgebers ausgeführt hat.
Die zuständige Handwerkskammer lehnt den Antrag mit der
Begründung ab, das es sich aus dem Arbeitszeugnis nicht
tatsächlich ersehen läßt, das Person A auch eine leitende
Funktionen ausführte.

Das war auch zu erwarten.

Fragen: Ist eine leitende Person nicht nur der Arbeitgeber?

Nein

Hat selbst ein angestellter Meister, keine leitende Funktion?

Eigentlich schon, aber das hat mit dem Sachverhalt nichts zu tun.

Ist die Ablehnung der HwK rechtens?

Meines Erachtens JA.

Beinhaltet das Wort alle nicht alles?

:smile: Theoretisch ja, aber eigentlich nein.

Ist dieser Passus 4 Jahre in einer leitenden Stellung nicht
ein Widerspruch in sich ? Wie soll Person A etwas leiten, wenn
sie angestellt war?

Du mußt ein Zeugnis oder eine Bescheinigung beibringen, aus der sich die Arbeitsaufgaben im Einzelnen konkret herleiten lassen. Es gibt meiner Erfahrung nach aber immer noch den letzten Strohhalm, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, in der man die einzelnen Arbeitsbereiche auflistet, die man ausgefüllt hat.

Also: IHK anrufen, nach eidesstattlicher Erklärung fragen, ab zum Notar und einreichen.

Gruß,
LeoLo