Okay danke für die Antwort.
Ich frage nur deshalb weil man seit ein paar Jahren irgendwie das Gefühl hat man muss sich für jede etwas höhere 4-Stellige Banküberweisung oder Bargeldeinzahlung dazu rechtfertigen
Und dann heißt es am ende man hätte das melden müssen oder wie auch immer und man kriegt dann am besten noch ne Strafe vom Finanzamt
Und unwissenheit schützt ja vor Strafe nicht
Aber das melden zu müssen würde ich auch echt unnötig finden.
das Finanzamt macht im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz weiter nichts - bekommt beiläufig auch keine Kontrollmitteilungen von solchen Transaktionen.
Im Vergleich z.B. zu der richtig scharfen italienischen Finanzpolizei an dieser Stelle eine ganz harmlose Behörde.
Ja, dem für Schenkungen zuständigen Finanzamt, denn nach §30 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz § 30 ErbStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) ist jede Schenkung anzuzeigen. Bei 50 oder 500 Euro tät ichs auch lassen, aber 8000 Euro ist ja nun doch ein größerer Betrag.
Das betrifft Bargeldeinzahlungen. So lange die 8.000 Euro nicht von einem Konto der International Comorra Bank of Yemen überwiesen werden, wird sich dafür niemand interessieren.
Okay also kann man es bei dieser Einmaligen Zahl doch eher sein lassen mit dem melden ?
Also was mir nur nicht ganz klar ist, da es ja legal und steuerfrei zu sein scheint, warum dann eigentlich eine Meldung ans FA machen?
Bzw. wenn die es stört bzw. herausfinden das man so eine 8.000€ Überweisung von zb. Vater an Sohn nicht gemeldet hat, ja was wäre dann überhaupt eine mögliche Strafe ? Ist das schon Steuerhinterziehung ?
Interessanterweise ist das Finanzamt der Ansicht, dass es sich selbst ein Bild davon machen möchte, was zu versteuern ist und was nicht - vermutlich, weil es sich nicht bewährt hat, dass den Bürger allein entscheiden zu lassen. Natürlich ist der Sachverhalt hier ziemlich eindeutig und es handelt sich bei der Unterlassung der Meldung natürlich auch nicht um Steuerhinterziehung. Zu einer solchen wird es erst bzw. aber, wenn es in der Zukunft Schenkungen und Erbschaften gibt, die in Summe mit bspw. der aktuellen Schenkung die Freibeträge übersteigen.
weil Schenkungen in einem Zeitraum von zehn Jahren für Freibeträge usw. zusammengerechnet werden.
Der Verstoß gegen die von @C_Punkt zitierte Verpflichtung gem. § 30 ErbStG ist für sich alleine nichts Schlimmes, weil es keine Handhabe gibt, ihn zu ahnden, aber wenn im Lauf von zehn Jahren der Freibetrag überschritten wird, wird daraus Steuerhinterziehung (bzw. mindestens fahrlässige Steuerverkürzung, wenn kein Vorsatz im Spiel war).