8/10/14 Std arbeiten ohne Pause. Von Spät auf Frühschicht. Ist das rechtens?

Hallo,

Meine tägliche Arbeitszeit variert von 8,10 und 14 Std. Ankleidung (vorgeschriebene Arbeitskleidung) zählt nicht zur Arbeitszeit. Während der Arbeitszeit hat man keine Pause. d.h. man darf sich nicht hinsetzen, evtl. kurz mal beim vorbei laufen von einer Semmel beissen oder einen Schluck trinken. Weil man während der Arbeitszeit allein im Laden steht und die Kunden nicht warten dürfen. d.h. wenn man dringend zur Toilette muss sollte dass innerhalb von 3 Min erledigt sein. Arbeitsende ist in der Spätschicht 20.30 Uhr. Wenn man am nächsten Tag Frühschicht hat muss man zwischen 5.30 Uhr und 6.00 Uhr wieder in der Arbeit sein. Der Arbeitsplan ändert sich teilw. zweimal in der Woche so dass man Donnerstags zum Beispiel noch nicht weiss wie man Montags arbeitet. Ansagen macht die Filialleitung, und der Chef akzeptiert es so wie es ist. Mein Arbeitsvertrag ist Vollzeit auf 175 Std. bis 200 Std. im Monat geregelt.
Ist dass so rechtens? Ich bin ganz ehrlich, ich habe noch nie unter solch chaotischen Zuständen gearbeitet. und dieser Wechsel von Spät auf Früh was bedeutet dass ich gerade einmal 8 Std zu Hause bin, in denen ich irgendwie duschen, essen und schlafen soll sind einfach zu kurz. Ebenso durchgehend zu stehen bzw zu laufen. Wer kann mir da weiter helfen? Danke schon mal.

Hallo Melanie-Sonja,

tja, so ein Managerjob ist hart. Da muss man auch mal 16 Stunden am Tag arbeiten. Als normaler Lohnempfänger würde ich allerdings mal zur Gewerkschaft gehen.

LG
Andreas

Dein Stichwort (mal googeln): Arbeitszeitgesetz!

  • Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn
    Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
    Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

  • Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit
    von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden
    insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15
    Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
    beschäftigt werden.

  • Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von
    mindestens elf Stunden haben

Beratung durch die zuständige Gewerkschaft wird empfohlen.

Beatrix

Hallo und Danke für die schnelle AW.
Ich bin ganz normale Angestellte.
7.50 Euro/Std.

Danke für deine schnelle AW.
Gruß

Hallo M.,
das sind ja gleich mehrere Verstöße gegen das Arbeitsrecht(gesetzlich), was am höchsten angesiedelt ist. Wichtig wäre habt ihr einen Tarifvertrag oder Betriebsrat? An den wenden oder an die zuständige Gewerkschaft.
Nach 6 Std. Arbeit muss eine Pause gewährt werden! - Gesetzlich geregelt
Wechsel von Spät- auf Frühdienst ist eine Ruhezeit von mind. 10 Std. vorgeschrieben
Ich denke du solltest hier selbst aktiv werden und kündigen.
LG.

Hallo
was Sie da schildern ist ein massiver Verstoß gegen die Arbeitszeitregelungen.
Wozu sind Sie nach Ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet ?
Was sagt der Betriebsrat zu dieser Praxis ?
Wir nur mit Ihnen so umgegangen oder betrifft das alle MitarbeiterInnen ?
Ich denke es ist nicht möglich nach Ihrer Darstellung eine Handlungsempfehlung zu geben.
Ggfs sollten Sie sich arbeitsrechtlich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Freundliche Grüße

Hallo Melanie-Sonja,
also des gibt das Arbeitszeitgesetz -findest du im Internet- und du mußt nach 6 Stunden Arbeitszeit eine halbe Stunde Pause machen, mehr als 8 Std täglich darfst du überhaupt nicht arbeiten, in Ausnahmen kann Sie auf 10 Std, verlängert werden. Es gibt einige Berufsgruppen für die Ausnahme im Arbeitszeitgesetz vorgesehen sind. Also einfach unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/… nachschaun, am besten ausdrucken und in Ruhe lesen. Du sollest Dich auch auf jeden Fall an Euren Betriebs- oder Personalrat wenden, wenn es einen gibt.