Hallo Leute,
sicherlich erübrigt sich meine Frage bereits mit dem nächsten Satz;
Greifen die 8,50 € Mindestlohnregelung auch für Geschäftsführer?
Meine Frage hinter der Sache ist folgende Überlegung;
Eine in „Firma A“ angestellte Person will nebenberuflich eine „Firma B GmbH“ gründen und dort den Posten des Geschäftsführers übernehmen. Der Umsatz von Firma B GmbH in der Gründungsphase ist aber zu gering, als dass Firma B regelmäßig ein festes Gehalt an den neuen Geschäftsführer zahlen kann.
Ist es dann trotz Mindestlohnregelung möglich, dem Geschäftsführer ein Gehalt von 0,00 € / h zu zahlen oder muss man in die Richtung gehen, dass der Geschäftsführer ein 1h / Monat Vertrag erhält und über diesen nur 8,50 € / Monat bezahlt werden?
Sicherlich eine interessante Konsillation und noch interessantere Rückmeldungen.
Gruß
Thorsten