§8 abs.1 nr.2 sgb IV

Berechnung der Krankenkassenbeiträge
Auf gehts:

  • bin Rentner
    Gewerbe angemeldet
  • ca. 40 Arbeitstage / Jahr
  • Jahres-Einkommen/ Jahr aus der Nebentätigkeit
    oberhalb der Bemessungsgrenze ( Ernte aus meiner
    vorhergegangenen,beruflichen Tätigkeit)
  • Monate ohne Einkommen
  • meine Krankenkasse geht nicht auf eine
    " kurzfristige Nebentätigkeit" ein, sondern
    besteht auf " langfristige Tätigkeit mit
    kurzfristigen Unterbrechungen"

Frage: Wie ist meine Tätigkeit legal zu
definieren und nach
welchem Modus sind meine
Krankenkassenbeiträge zu berechnen?
Herzlichen Dank für eine klärende Anwort aus dem Forum,
Ollicken

Hallo,

ob es sich hier um eine kurzfristige selbständige Tätigkeit handelt ist irrelevant für die Beitragsberechnung. Das Arbeitseinkommen ist bei Rentnern generell beitragspflichtig ( § 237 SGB V). Nach § 15 SGB IV ist das Arbeitseinkommen der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit. Das ist nun einmal auf die jährliche Periode abgestellt und entsprechend zu verteilen.
Im Übrigen ist bei selbständiger Tätigkeit meist eine zeitliche Zuordnung nicht messbar, da sie mit Vor- und Nacharbeiten verbunden ist. Solange das Gewerbe angemeldet ist, ist auch davon auszugehen, dass sich der Erfolg auch auf die Zeit dieser Anmeldung erstreckt.

Gruß Woko