8 Jahre unterschied, passt dass?

Also ich hab ja schon ziemlich krasse Sachen erlebt…und man weiß ja nie wie man darauf reagieren soll. Gerade hab ich da eine Situation die ich echt etwas …wie soll ich sagen…komisch finde einfach nur und weiß beim besten Willen nicht was ich machen soll.
Wollte mal eure Meinung hören dazu.

Als ich 19 war, hatte ich eine 30 Jährige Freundin, dass waren 10 Jahre unterschied und 2-3 Monate, hatte aber gepasst und die Beziehung ist recht gut gelaufen, leider blieb es nur bei einer Wochenendbeziehung weswegen ich diese auch beendet hab nach 2 Jahren.

Erstmal wie lange Single gewesen und nun ergibt sich mir wieder eine solche Situation, nur genau andersrum.

Hab letzte Woche ein sehr nettes Mädel kennengelernt, mich nett mit ihr unterhalten und sie kam mich auch die Tage darauf öfters Besuchen. Sie ist recht ansehnlich und ich bin auch nicht gerade von ihr abgeneigt, wenn ihr versteht :wink:

Nur sagte sie mir dann gestern, dass sie total in mich verschossen ist und bezüglich ihres Alters etwas geschummelt hat mir gegenüber, denn statt den mir erst erwähnten 19 Jahren, ist die Süße erst 16!

Versteht mich nicht falsch, ich hab noch nichts weitergehendes mit ihr gehabt und sie sieht auch nicht gerade wie 16 aus, aber ich bin 24 jahre, somit 8 Jahre älter und wusste einfach nicht was ich ihr dazu sagen sollte…ich war einfach nur baff und konnte überhaupt nichts mehr sagen…(nicht nur aus Gründen ihrer Offenheit mir gegenüber, sondern auch aus gesetzlicher Hinsicht)…

Wie ist denn dass, 24 und 16, ist sowas in gesetzlicher Hinsicht „erlaubt“ ?

Servus,

Wie ist denn dass, 24 und 16, ist sowas in gesetzlicher
Hinsicht „erlaubt“ ?

Ob Du nun 24, 34, oder 84 bist, ist gesetzlich egal (sofern Du über 21 bist). Relevant ist nur, dass sie 16 ist und damit vor Gesetz eine minderjährige Jugendliche darstellt.

Somit ist sie zwar kein Kind mehr im Sinne sexualstrafrechtlicher Schutzvorschriften für Kinder, jedoch muss man hier auf § 182 des Strafgesetzbuches achten, welcher eine sexualstrafrechtliche Schutzvorschrift für Jugendliche darstellt und erst in den letzten Jahren aufgrund von Panikmache EU-weit verschärft wurde.

§ 182 Absatz 1 verbietet sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage dazu gebracht wurde.

In Absatz 2 werden sexuelle Handlungen eines über 18-Jährigen gegen ein Entgelt mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren verboten.

Schließlich werden in Absatz 3 sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren unter Strafe gestellt, wenn der Erwachsene dabei eine „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“ ausnutzt.

Wie man sich denken kann, kann der schwammige Begriff „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ kann je nach „Einzelfall“ also je nach Richter und sachverständigem Gutachter zu ziemlichen Problemen führen…

Oder mit anderen Worten: „17 Jahr, blondes Haar, so stand sie vor mir.“ beschreibt den Beginn einer inzwischen strafbaren Handlung…

Gruß,
Sax

IANAL

Hallo Sax,

du hast das Gesetz richtig zitiert, aber wohl nicht richtig gelesen:

Schließlich werden in Absatz 3 sexuelle Handlungen von
Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren
unter Strafe gestellt, wenn der Erwachsene dabei eine
„fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“
ausnutzt.

Die junge Dame ist 16 Jahre alt, nicht unter 16.

Gruß
Burkh

Oder mit anderen Worten: „17 Jahr, blondes Haar, so stand sie
vor mir.“ beschreibt den Beginn einer inzwischen strafbaren
Handlung…

Nee, noch nicht. :smile:

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Schließlich werden in Absatz 3 sexuelle Handlungen von
Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren
unter Strafe gestellt, wenn der Erwachsene dabei eine
„fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“
ausnutzt.

hervorhebung von mir - wie er ja schrieb ist sie 16, nicht unter 16, also betrifft ihn dieser absatz gar nicht.

alles wichtige steht hier drin: http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

wenn du deine 16jährige freundin also nicht für den sex bezahlst, eine zwangslage ausnutzt, in irgendeiner weise ihr erzieher, ausbilder, betreuer in der lebensführung oder vorgesetzter in einem dienst- oder arbeitsverhältnis bist, brauchst du dir rechtlich überhaupt keine sorgen zu machen.

du solltest aber nicht davon ausgehen, dass otto normalverbraucher mit der gesetzeslage vertraut ist.

grüße
crazyeddie

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hey :smile:

also gesetzlich passt es … aber… pass auf… sie ist 16… auch wenn sie erwachsen wirkt usw. sie ist erst 16… da fühlt man anders… auch wenns net so wirkt… sie is in der pubertät und erlebt manches anders als du…

wenn ihr glücklich seid… werdet glücklich wichtig is das du vl. ein bisschen „lieber“ sein musst als bei einer älteren…

aber viel glück :smile:

lg

Hallo,

wenn man mal annimt, oder glaubt, das Frauen, was die Reifeentwicklung angeht, den Männern ja vorraus sein sollen, ist der Altersunterschied verschwindend gering. Spaß beiseite.

Der Altersunterschied ist so groß nun auch wieder nicht, du kannst am besten beurteilen wie ob ihr vom Denken und der Reife her zusammenpaßt oder nicht.

Und wenn es um Liebe geht, spielt doch das Alter erst recht keine Rolle.

Gruss
pue

Hallo Freakazoid,

grundsätzlich bin ich der Letzte der eine ECHTE (!!!) Liebesbeziehung anprangert, weil ich mit 16 selbst eine liebe und einfühlsame Freundin hatte, die immerhin 39 war. Auseinander ging es durch Gründe, die nichts mit dem Alter zu tun hatten. Ich muss diesbezüglich also gezwungener maßen erst mal vor der eigenen Haustür kehren, bevor ich andere verurteile.

Zwar sagt man: Wo kein Kläger, da kein Richter. Doch in deinem eigenen Schutz würde ich dir davon abraten. Denn je nach Richter kann die Situation unterschiedlich ausgelegt werden. Ich habe gerade das StGB auf Hinweise untersucht, und mir, als Nicht-Jurist , folgende Schlussfolgerung gezogen: Ab 16 Jahren wird es rechtlich zunehmend schwieriger , eindeutige Aussagen über Missbrauch zu treffen. Aber etwas am zweifeln war ich bei §177 StGB Abs.1 Satz 3 (Sexuelle Nötigung):

3.Wer eine andere Person… unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

Das Problem: Was bedeutet „unter Ausnutzung einer Lage“ ??

Ein bösartiger Ankläger wird wahrscheinlich versuchen jemandem einen Strick daraus zu drehen. Die Leute (Kläger) spinnen sich oft allerhand verdrehtes Zeug zusammen, was das „Ausnutzen einer Lage“ bedeuten kann.

Fazit: Ich würde ich es persönlich nicht riskieren. Lieber noch zwei Jahre warten.

Gruß Marcus

hi!

also gesetzlich passt es

Inwiefern?
Hier hat es doch jetzt genug Hinweise gegeben, dass es gesetztlich ein schmaler Grat ist.
Kannst du also erläutern, wie du das meinst?

… aber… pass auf… sie ist 16…

auch wenn sie erwachsen wirkt usw. sie ist erst 16… da
fühlt man anders… auch wenns net so wirkt… sie is in der
pubertät und erlebt manches anders als du…

Frauen erleben ja eigentlich immer anders als Männer.

wenn ihr glücklich seid… werdet glücklich wichtig is das du
vl. ein bisschen „lieber“ sein musst als bei einer älteren…

Ach ja? Stimmt, ältere Frauen kann man behandeln wie den letzten Dreck oder was?

Gib ihm als Rat lieber mit, dass man jeden Menschen respektvoll behandeln sollte.

Und schlag nochmal im Gesetzbuch nach!

Gruß, Tunefish

Wie sagte einst ein ziemlich rüder Sheriff in einem ansonsten unbedeutenden Film:

„Unter 16 schützt sie das Gesetz, über 60 das Alter, alles was dazwischen liegt,ist zum Abschuss frei gegeben.“

Im Prinzip gilt das immer noch, auch wenn man inzwischen versucht uns irgendwelche absurden Moralvorstellungen aus den USA aufzuzwingen.

Du darfst sie nur nicht zum Sex überreden, oder zwingen oder dafür bezahlen, wobei das mit dem Bezahlen eine üble Falle sein kann, weil man, böswillig, auch etwaige Geschenke in dieser Hinsicht auslegen kann.

Und sie darf natürlich nicht in einem besonderen Schutzverhältnis zu dir stehen, geistig behindert oder sonstwie in der eigenen Meinungsbildung eingeschränkt sein.

Im Übrigen ist sie, nach meiner Sicht, noch ein Kind, auch wenn sie reifer wirkt und du musst auf kindliche Verhaltensweisen gefasst sein.

Das muss man allerdings auch bei älteren Frauen oft genug sein, eine gewisse Anzahl von Jahren ist keine Reifegarantie.

Wahrscheinlich ist sie zum ersten Mal richtig verliebt, also gehe sehr behutsam mit ihr um und tu ihr nicht weh.
Dir selber aber auch nicht, so alt bist du ja nun auch wieder nicht.

Gruß, Nemo.

Hallo,

Liebesbeziehung anprangert, weil ich mit 16 selbst eine liebe
und einfühlsame Freundin hatte, die immerhin 39 war.

Das ist aber irgendwie … ich würd sagen: Mama-Komplex?

Für einen 16-jährigen Recken ist eine 19-jährige normalerweise schon eine alte Frau.

Aber die Zeiten haben sich wohl geändert.

To.i

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Ich danke euch für die lieben Ratschläge von euch!
Diese helfen mir wirklich sehr weiter.
Aber was ihr scheinbar falsch verstanden habt, sie ist nicht meine Freundin.
Es war noch keinerlei Überlegung in der Hinsicht da und von Liebe ist auch noch nicht zu reden, da sich diese erst im Laufe der Zeit entwickelt.
Deshalb wollte ich ja wissen wie meine Vorgehensweise sein muss damit ich nichts falsch angehe und mir nachher ein Strick gedreht wird…
Aber nachdem was ich von euch hier zu lesen bekomme, sollte ich es mir wirklich noch 3 mal überlegen auch wenn die kleine so süß is und sich voll in mich verschossen hat und ich ihr dann sagen muss dass sie zu jung ist und ich in ihren Augen dann sehn muss wie ihr Herz zerbricht…

Hallo,

Aber was ihr scheinbar falsch verstanden habt, sie ist nicht
meine Freundin.
Es war noch keinerlei Überlegung in der Hinsicht da und von
Liebe ist auch noch nicht zu reden, da sich diese erst im
Laufe der Zeit entwickelt.

Dass sich Gefühle erst mit der Zeit entwickeln stimmt natürlich. Aber wenn du schreibst „es war noch KEINERLEI Überlegung da“ - verzeih mir, wenn ich da etwas Falsches hineininterpretiere, aber denkst du nicht eher in die Richtung, dass du ein „zwangloses Vergnügen“ mit diesem (offenbar hübschen) Mädchen haben möchtest? In diesem Fall rate ich dir: Lass lieber die Finger davon (bzw. von ihr). Das ist es nicht wert: Die Eltern könnten dir Stress machen. Sie selbst könnte so einen Umgang nicht verkraften, da könnte es viele Tränen geben. Etwas unverantwortlich fände ich das auch, zumal du sagst, sie sei „total verschossen“ in dich.

Und falls du doch über eine Beziehung nachdenkst, solltest du ihr Alter nicht so in den Vordergrund stellen. Du wärst ja dann nicht mit ihr zusammen, WEIL sie so süß und jung ist, sondern trotzdem. Ich schreibe das, weil sich dein Text stellenweise so liest, als würdest du sie gerade wegen ihrer „zarten 16“ so anziehend finden:

auch wenn die kleine so süß is…

Liebe Grüße,
Pierretta

Hallo!

Diese Ansicht habe ich während der besagten Beziehung unzählige male gehört. Deshalb musste ich, als ich deine Antwort gelesen habe, auch schmunzeln. Es kamen dabei sogar nostalgische Gefühle auf!

Die Antwort ist für nichts neues. Die meisten denken sie wären Sigmund Freud, und sind sich sicher, dass es etwas mit dem Mamma-Komplex zu tun haben muss. Ich werde meine Beweggründe nicht erklären, weil sie zu umfangreich wären, und bestimmt den Rahmen sprengen würden. Außerdem habe ich in meinem Leben schon zu viel Zeit meines Lebens damit verschwendet, eingleisig denkenden Menschen immer wieder das gleiche zu erzählen. Und am Ende haben sie’s dann doch nicht begriffen. Irgendwann kann man den ewig selben Mist einfach nicht mehr hören.

Nur so viel sei gesagt: Du hast mit deiner Annahmen leider Unrecht. Es gibt einen Grund, aber er liegt woanders…

Gruß Marcus

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Ja, is´ erlaubt. Was geistige Reife angeht liegen aber vermutlich Welten zwischen euch. Kann ich nicht empfehlen. Warum lernt Du keine in deinem Alter kennen?

Den Grund wissen wir schon.

Ich werde meine Beweggründe
nicht erklären,

Es gibt einen Grund, aber er liegt woanders…

Das Fahren lernt man auf alten Rädern.

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Sofort trennen, das geht gar nicht.
Euch wird man lebenslang in den Knast stecken und foltern.

Nene, ich meinte nur damit dass ich da noch keinerlei Überlegung gemacht habe hinsichtlich einer Beziehung, also da ich noch ncihts eingeplant habe, dass sowas noch nicht feststeht. Man muss ja immer schauen was sich entwickelt und wie es passt, dann kann man mal über sowas nachdenken.

Hab ich ja nich gesagt dass ich das nicht mach :wink:
Nur hat mir da noch keine gefallen :stuck_out_tongue:

Sofort trennen, das geht gar nicht.
Euch wird man lebenslang in den Knast stecken und foltern.

----->ROTFL

Unter anderem. Aber diese Feststellung kommt etwas Später. Erst wenn man in dieser Situation ist, merkt recht schnell, dass es sich beim Partner eben nicht nur um ein „altes Fahrrad“ handelt, auf dem man das fahren lernt, sondern um einen Menschen aus Fleisch und Blut, mit Gefühlen, den man ins Herz geschlossen, und lieben gelernt hat. Jemanden den man so sehr mag, dass man alles für ihn tun würde. Und genau dann spielt das Alter, wenn überhaupt, nur noch eine unterordnete Rolle.

Ich verlange aber inzwischen längst nicht mehr dass sich dass noch jemand in der heutigen, kurzlebigen Gesellschaft vorstellen kann. Ich habe es einfach akzeptiert, dass sich keiner auch nur mehr als fünf Minuten über eine Sache Gedanken machen will, um andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Es kostet die Leute einfach zu viel Zeit…

Gruß Marcus