Guten Tag,
eine Frau hat ihren Job gekündigt, weil sie wirklich unglücklich dort war… 3 Tage
später… erfuhr sie das sie bereits in der 17. Woche schwanger ist…
Sie hat sich wochenlang beworben und hat immer die Wahrheit gesagt und
natürlich nur absagen bekommen… heute hat sie bei einer Zeitarbeitsfirma
unterschrieben… ist mittlerweile in der 27. Woche… wird also im April schon
Mutter… in ihrem Vertrag steht folgendes: Ich versichere das keine Umstände vorliegen
die, die vertraglich zu leistende Arbeit jetzt oder in naher Zukunft wesentlich
erschweren oder unmöglich machen! Ihr neuer Arbeitgeber weiss jetzt nichts von der Schwangerschaft! Der Vertrag ist dort unbefristet… Sie hat
öfter was von arglistiger Täuschung gelesen… ist es ja auch… fühlt sich
furchtbar deswegen… aber was soll sie machen… weiss jemand wie in diesem Fall
die rechtslage ist???
Vielen lieben dank im voraus!
Mel
Hallo,
Fragen zur Schwangerschaft sind im Einstellungsgespräch grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen bilden lediglich Jobs, die von Schwangeren nicht ausgeführt werden dürfte.
Damit frau sich nicht durch ein „dazu möchte ich nichts sagen“ verrät,
darf die Frage auch mit der Unwahrheit beantwortet werden.
Gruß, Niels
Klarstellung und Folgefrage
Hallo,
es ging aber um einen Passus im Arbeitsvertrag. Wie sieht die Lage dort aus?
(Was mich zur Folgefrage bringt:
Welches Gut ist höherwertig:
- Das Recht des Arbeitgebers, in der Probezeit ohne Grund zu kündigen,
- Das Kündigungsschutzrecht einer schwangeren Arbeitnehmerin?)
Gruß Bombadil2
Hallo,
es ging aber um einen Passus im Arbeitsvertrag. Wie sieht die
Lage dort aus?
Wenn die Frage nach einer (beabsichtigten) Schwangerschaft unzulässig ist und wahrheitswidrig beantwortet werden kann, wird sich der AG kaum mit solch einem Passus absichern können. Dieser dürfte dann ebenso unzulässig sein und somit keine rechtsverbindliche Wirkung entfalten können.
(Was mich zur Folgefrage bringt:
Welches Gut ist höherwertig:
- Das Recht des Arbeitgebers, in der Probezeit ohne Grund zu
kündigen,
- Das Kündigungsschutzrecht einer schwangeren Arbeitnehmerin?)
Letzteres. Das MuSchG ist hier als Spezialgesetz gegenüber dem BGB höherwertig.
Grüße
Hi!
Fragen zur Schwangerschaft sind im Einstellungsgespräch
grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen bilden lediglich Jobs,
die von Schwangeren nicht ausgeführt werden dürfte.
Auch dort nicht (mehr).
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Schwa…
Gruß
Guido