8 Monate ohne Mietzahlung

Hallo Forum,

nehmen wir an ich hätte eine Wohnung, die an ein Paar vermietet ist. Leider bleibt nun die Miete trozt Mahnung und Mietkündigung (nach 5 Monaten) weiterhin aus. Persönliche Gespräche führen zu nichts. Lediglich die Angabe Sie würden auf Grund ihrer beiden Hunde und Katzen keine andere Wohnung finden wurde bisher gemacht.

An wen könnte ich mich in so einem Fall wenden bzw. wie sollte ich dann vorgehen ?

Danke

Bernd

Hallo Forum,

nehmen wir an ich hätte eine Wohnung, die an ein Paar
vermietet ist. Leider bleibt nun die Miete trozt Mahnung und
Mietkündigung (nach 5 Monaten) weiterhin aus. Persönliche
Gespräche führen zu nichts. Lediglich die Angabe Sie würden
auf Grund ihrer beiden Hunde und Katzen keine andere Wohnung
finden wurde bisher gemacht.

An wen könnte ich mich in so einem Fall wenden bzw. wie sollte
ich dann vorgehen ?

Hallo Bernd

bevor der Schaden noch größer wird, solltest Du einen Anwalt aufsuchen und die Räumungsklage einreichen lassen.

Gruss Günter

Hallo Bernd

bevor der Schaden noch größer wird, solltest Du einen Anwalt
aufsuchen und die Räumungsklage einreichen lassen.

Gruss Günter

Danke Günter,

hast du eine Ahnung wie lange so etwas dauert und was das kosten kann ? Andererseits glaube ich , anders würde ich das Paar nicht heraus bekommen. Zumal die Wohnung inzwischen richtig heruntergekommen ist.

Bernd

Hallo Bernd

bevor der Schaden noch größer wird, solltest Du einen Anwalt
aufsuchen und die Räumungsklage einreichen lassen.

Gruss Günter

Danke Günter,

hast du eine Ahnung wie lange so etwas dauert und was das
kosten kann ? Andererseits glaube ich , anders würde ich das
Paar nicht heraus bekommen. Zumal die Wohnung inzwischen
richtig heruntergekommen ist.

Hallo Bernd,

hier sind zwei Vorgänge vorhanden. Sie können in einer Klage zum AG eingericht werden. Es muss Räumungsklage wegen der Mietrückstände und Zahlungsklage wegen der rückständigen Mieten eingereicht werden. Ein Kostenvorschuss von mindestens 500 € dürfte vorab angemessen sein, es werden dann ab Klageeinreichung bis zu 1000 € noch zusätzlich anfallen. Die Dauer einer Räumungsklage kann im Einzelfall über 12 Monate gehen, Ausnahmen sind selten. Es sollte heir aber keien zeit mehr verloren werden. Noch ein Tipp. Wenn Wohngeld bezogen wird, umgehend Anspruch auf das Wohngeld bei der Wohngeldstelle erheben und nachweisen, dass die Miete nicht bezahlt wird. Dasselbe gilt bei Sozialhilfe oder heute Hartz IV.

Gruss Günter

1 „Gefällt mir“