§8 PatG: Berechtigter

Guten Tag,
kann mir jemand erklären, wer im Sinne des §8 S. 1 PatG der „Berechtigte“ ist? Ist das immer nur der Erfinder (bzw. kraft Erbfolge oder Vollrechtsübergang ein Dritter) oder auch ein Lizenznehmer einer ausschließlichen Lizenz?

Vielen Dank!

Servus,

kann mir jemand erklären, wer im Sinne des §8 S. 1 PatG der
„Berechtigte“ ist? Ist das immer nur der Erfinder (bzw. kraft
Erbfolge oder Vollrechtsübergang ein Dritter) oder auch ein
Lizenznehmer einer ausschließlichen Lizenz?

Hiermit ist der Berechtigte nach § 6 PatG gemeint, also nicht der ausschließliche Lizenznehmer.

Ist wieder der Unterschied zwischen Recht auf das Patent und Recht aus dem Patent, welches wir schon an anderer Stelle diskutiert hatten.

Gruß,
Sax