8 Spurige Autobahn , wer darf wo ?

Hi

Ich kam heute von Frankfurt auf der A3 richtung Wiesbadener Kreuz gefahren und ärgerte mich darüber , das es nicht richtig vorwärts ging obwohl es 4 Fahrbahnen pro Richtuing gab.

Es wurde wie folgt gefahren : ganz rechts eine reihe LKW’s , auf der 2 ten von Rechts ein paar weitere LKW’s die Überholten , auf der zweiten von links , 1 Linienbus und ein paar 7,5 Tonner die überholten und ganz links ein Wohnwagengespann das mit ca 100 km/h den ganzen Pulk sehr zäh überholte und eine Reihe von PKW’s als Schlange hinter sich her zog .

Ich glaubte mal gehört zu haben , das auf 4 spurigen Autobahnen nur auf 2 Spuren LKW’s fahren dürfen und das Wohnwagengespann ganz links auf der vierten Spur auch fehl am Platz war.

wer weiss das richtig , ich finde bei google nichts über 4 spurige Autobahnen

gruss

Toni

§ 7 (3c) Satz 2 StVO
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html

Gruß
smalbop

Hallo,
je schneller man faehrt, desto weiter links, desto mehr Scheinwerfer muessen bei Sonnenschein an sein, damit man freie Bahn erzwingt, ist der uebliche Irrglaube.

Kriterium ist nicht die Geschwindigkeit, sondern das Ueberholen. Jeder faehrt immer rechts, ausser er trifft dort auf etwas, das langsamer unterwegs ist, dann geht er eine Spur weiter nach links zum Ueberholen und anschliessend gleich wieder zurueck nach rechts.

Dann kommen die Feinheiten.
Gruss Helmut

Jeder faehrt immer rechts, ausser er trifft dort
auf etwas, das langsamer unterwegs ist, dann geht er eine Spur
weiter nach links zum Ueberholen und anschliessend gleich
wieder zurueck nach rechts.

das scheint leider nur die theorie und nicht die praxis zu sein. auf 3 spurigen autobahnen fahren die meisten pkw in der mitte, obwohl der rechte fahrstreifen frei ist.

da krieg ich jedesmal ne krise, aus der ich nicht mehr so schnell rauskomme, weil es leider standard ist.

Jeder faehrt immer rechts, ausser er trifft dort
auf etwas, das langsamer unterwegs ist, dann geht er eine Spur
weiter nach links zum Ueberholen und anschliessend gleich
wieder zurueck nach rechts.

das scheint leider nur die theorie und nicht die praxis zu
sein. auf 3 spurigen autobahnen fahren die meisten pkw in der
mitte, obwohl der rechte fahrstreifen frei ist.

Das wage nun wiederum ich zu bezweifeln, da ich es als häufige Beobachtung nicht bestätigen kann. Was vorkommt, ist, dass auf Kraftfahrstraßen mit drei Richtungsfahrstreifen Fahrzeuge konstant in der Mitte fahren, obwohl rechts nur wenige LKW unterwegs sind. Völlig in Übereinstimmung mit § 7 Nr. 3c Satz 1 StVO.

Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.

da krieg ich jedesmal ne krise, aus der ich nicht mehr so
schnell rauskomme, weil es leider standard ist.

Und ich krieg die Krise, weil so viele Leute sich mit den Details der StVO so wenig auskennen, dass diese Ausnahme vom Rechtsfahrgebot ihnen als Standard unbekannt ist und sie deshalb meinen, sich über die Mittelstreifenfahrer zu Recht aufregen zu dürfen.

So unterschiedlich ist die Wahrnehmung der Verkehrssitten. Und des geltenden Rechts.

s.

3 Like

Hi

Das einige notorische Mittelspurfahrer schmerzfrei mit ca 70 km/h den ganzen Verkehr behindern und rechts von den LKW’s überholt werden , erlebe ich fast täglich …

aber das beantwortet meine eigentliche Frage nicht .

Das auf einer 3 spurigen Autobahn keine LKW’s auf die linke Spur dürfen , sowie das auch Campingzuggespanne auf einer 3 spurigen Autobahn links nichts verloren haben , weiss ich auch …

doch zurück zu einer Autobahn mit 4 Spuren pro Fahrtrichtung .
Darf ein LKW die dritte Spur benutzen ?
Darf ein Wohnwagengepann die viete Spur benutzen und eine Autoschlange von ca 30 Fahrzeugen hinter sich her ziehen , weil der überholvorgang mehrere Kilometer dauert

Ach und nochwas , nein in dem von mir benutzten Fahrzeug gab es keine 2 Lichthupenhebel und ich habe auch nicht gegen das Lenkrad getrommelt .
ich war mit einem 3,5 Tonner unterwegs der bei 135km/h abgeregelt ist und bin ca 10 km mit ca 80 km/h hinter den Verkehrshindernissen auf der 2 ten Spur von rechts her gefahren

Toni

Hai

Das einige notorische Mittelspurfahrer schmerzfrei mit ca 70
km/h den ganzen Verkehr behindern und rechts von den LKW’s
überholt werden , erlebe ich fast täglich …

Ich nie.

aber das beantwortet meine eigentliche Frage nicht .

Nein, stimmt, deine Erlebnisse beantworten deine Frage nicht.

Das auf einer 3 spurigen Autobahn keine LKW’s auf die linke
Spur dürfen , sowie das auch Campingzuggespanne auf einer 3
spurigen Autobahn links nichts verloren haben , weiss ich auch

Aha, und woher?

doch zurück zu einer Autobahn mit 4 Spuren pro Fahrtrichtung .
Darf ein LKW die dritte Spur benutzen ?

Ja. Oder was ist an der Formulierung in dem von mir zitierten Paragrafen unklar?

Darf ein Wohnwagengepann die viete Spur benutzen und eine
Autoschlange von ca 30 Fahrzeugen hinter sich her ziehen ,
weil der überholvorgang mehrere Kilometer dauert

Nein, falls du mit „vierter Spur“ die linke meinst. Auch das steht in dem von mir bereits gelieferten Link.

Ach und nochwas , nein in dem von mir benutzten Fahrzeug gab
es keine 2 Lichthupenhebel und ich habe auch nicht gegen das
Lenkrad getrommelt .
ich war mit einem 3,5 Tonner unterwegs der bei 135km/h
abgeregelt ist und bin ca 10 km mit ca 80 km/h hinter den
Verkehrshindernissen auf der 2 ten Spur von rechts her
gefahren

Falls du es während 10 km nicht geschafft hast, bei zwei zur Verfügung stehenden Überholspuren zu überholen, dann waren die Verkehrshindernisse wohl eher die endolsen Kolonnen von notorischen Dauerlinksfahrern.

s.

1 Like

Hai
Ja. Oder was ist an der Formulierung in dem von mir zitierten
Paragrafen unklar?

Hi
ganz einfach , die beschriebenen Paragraphen behandeln 2 bzw 3 spurige Autobahnen , wie sie zu rund 90% in Deutschland zu finden sind .
Sie behandeln Überholmanöver und das Rechtsfahrgebot , aber es steht z.b. nicht ob nun ein LKW die 2te / die 3te oder sogar die 4te Spur Überhaupt benutzen darf , oder es gänzlich verboten ist .

mir geht es aber im speziellen um Autobahnen die 4 Fahrspuren pro richtung haben , z.b. das Teilstück der Autobahn A3 zwischen Frankfurt und Wiesbadener Kreuz

gruss

Toni

Das ist eher wohl eine Sache der Geschwindigkeit,die die Fahrzeuge einhalten müssen?LKW 80 fährt rechts wird überholt von LKW 85.Das darf der nicht;wird aber nicht geahndet.7,5 t darf auch nur 80 fahren.Bus könnte Tempo 100 Genehmigung haben.PKW Gespann auch.Also möglicherweise mit ausreichender Mehrgeschwindigkeit unterwegs.

Grüße

ganz einfach , die beschriebenen Paragraphen behandeln 2 bzw 3
spurige Autobahnen , wie sie zu rund 90% in Deutschland zu
finden sind .

Lies dir doch bitte nochmal den Link genau durch.
Es ist dort von drei oder mehr Richtungsfahrstreifen die Rede.
§ 7 StVO regelt die Fahrstreifenbenutzung somit auf jeglicher Bundesautobahn, ob mit 3, mit 4 oder mit noch mehr Fahrstreifen.

Gruß
smalbop

Hier ist das sehr schon erläutert:

ab 105 wirds interessant!

http://www.kirschbaum.de/texte/tb1698p.pdf

Grüße

Gewagte Hypothese
Hallo

Der Autor kennt offenbar nicht die vielen Fahrbahnverzweigungen an Autobahndreiecken und -kreuzen mit der Möglichkeit, links abzubiegen und einen Autobahnstau, bei dem LKW auf der rechten Spur immer wieder bis zum Stillstand kommen, hat er auch noch nie erlebt.

Selbstverständlich umfasst der Regelungsgehalt des Paragrafen insbesondere außerörtliche Kraftfahrstraßen und Autobahnen. Für innerörtliche Straßen, wo allein man nach Meinung des Autors links abbiegende und rechts haltende Fahrzeuge antreffen kann, gilt im allgemeinen sowieso die freie Fahrstreifenwahl, die können hier also nicht gemeint sein.

Man sollte unterlassen, sich durch die verstiegene Auslegung des eindeutigen Wortlauts des Gesetzestextes einen Namen machen zu wollen. Aber das Internet nimmt ja jede Meinung schulterzuckend hin. Ein Vorteil ist das nicht immer.

Gruß
smalbop

Nun ist der Kirschbaum nicht irgendwer im Internet sondern ein von Juristen verfasster Kommentar,der von allen Institutionen,die mit Verkehrsrecht zu tun haben ,genutzt wird.Und § 18:

" (11) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen."

ist absolut überflüssig und somit ein Missverständnis des VO Gebers?

Grüße

Nun ist der Kirschbaum nicht irgendwer im Internet sondern ein
von Juristen verfasster Kommentar,der von allen
Institutionen,die mit Verkehrsrecht zu tun haben ,genutzt
wird.

Gewiss, jedoch ist ein Gesetzeskommentar zunächst mal nur eine mögliche Gesetzesauslegung, wenn alles schon so klar wäre, nicht wahr, gäbe es ja nicht bei jeglichen Verkehrsrechtsachen mindestens drei miteinander diskutierende Juristen (zwei Anwälte + einen Richter).

" (11) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen
dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder
Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei
Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen
nicht benutzen."
ist absolut überflüssig und somit ein Missverständnis des VO
Gebers?

Nein, denn § 18(11) bezieht sich auf die linke Spur von Autobahnen überhaupt (die in der Regel immer noch 2x2 Richtungsfahrstreifen haben), § 7 (3c) bezieht sich nur auf Autobahnen mit mehr als 2x2 Richtungsfahrstreifen.

Gruß
smalbop

Da steht aber ausdrücklich „den äußerst linken Fahrstreifen“

Grüße

Da steht aber ausdrücklich „den äußerst linken Fahrstreifen“

Ja, jedoch sind die „Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger“ des § 7(3c) nicht dasselbe wie die „Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen“ des § 18 (11). Und mit „äußerst linker Fahrstreifen“ erschlägt man eben mit drei Wörtern praktischerweise nicht nur die linken Fahrstreifen 3- oder mehrstreifiger Fahrbahnen, sondern auch die von zweistreifigen Fahrbahnen.

Gruß
smalbop