8 Tage Zahlungsverzug bei Miete

Hallo,

ist der Vermieter (Anwalt) rechtlich daran gebunden, bei Nichtzahlung der Miete (8 Tage verzug) eine normale Mahnung zu schicken?

Oder ist es rechtens, wenn der Vermieter nach 8 Tagen Verzug eine Mahung mit ca. 85€ Anwaltskosten schickt?

Es handelt sich hierbei um Geschäftsräume!

Vielen Dank im Vorraus!

Leider habe ich keine gewerblichen Mieter und bin somit nicht ganz sattelfest in der Frage.
Aber wenn der Vermieter nach nach dieser Zeit eine derartige Mahnung schickt , scheint das Verhältnis besonders vertraulich zu sein …

Leider habe ich keine gewerblichen Mieter und bin somit nicht
ganz sattelfest in der Frage.
Aber wenn der Vermieter nach nach dieser Zeit eine derartige
Mahnung schickt , scheint das Verhältnis besonders vertraulich
zu sein …

Also bisher hatten wir mit unseren Vermietern keinerlei Probleme.

Das einzigste was noch war, Samstag kam die Nebenkostenabrechnung und Montags schon die Fälligkeit zu der Rechnung.
Montagnachmittag dann der erste Anruf.

Leider kann unsere Bank nicht fliegen.

Grüße

eigentlich nicht da er laut gesetz zuerst 2 Mahnungen im abschnitt von jeweils 2 wochen machen muss

eigentlich nicht da er laut gesetz zuerst 2 Mahnungen im
abschnitt von jeweils 2 wochen machen muss

Vielen Dank für die Antwort.

Und dies gilt auch bei Geschäftsräumen?

Es ist ja nicht so, dass wir nicht zahlen wollen, aber durch die Ferien ist es derzeit ziemlich eng :frowning:
Und ich mache die Überweisungen halt pö a pö… Letztendlich ist die Miete aber spätestens 2 Wochen nach eigentlichem Zahlungstermin entrichtet.

Also kann ich vorsichtig daraus Schlussfolgern, dass ein direktes Anschreiben mit Anwaltskosten (er ist ja einer) und Drohung mit Kündigung nicht ganz rechtlich ist?!

Grüße

Hallo,

da sich der Mieter im Verzug befindet nach 8 Tagen, ist der Vermieter berechtigt den Verzug in Rechnung zu stellen, mit Zinsen und zusätzlichen Kosten.

Sie können die Kosten nur in Bezug auf Wucher anfechten.

Mit freundlichen Grüssen

ich will dir nichts versprechen. aber schön das er ein anwalt ist, der kennt die schlupflöcher. (lass dich nicht übers ohr hauen) lg

Hallo,

da sich der Mieter im Verzug befindet nach 8 Tagen, ist der
Vermieter berechtigt den Verzug in Rechnung zu stellen, mit
Zinsen und zusätzlichen Kosten.

Sie können die Kosten nur in Bezug auf Wucher anfechten.

Hallo,

ersteinmal vielen lieben Dank für die sehr schnelle Antwort.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist also eine Mahnung nicht nötig?
Er kann also nach „belieben“ Kosten mit den Schreiben aufschlagen?
Also ich meine natürlich im Rahmen?

Meine Überweisung wurde einen Tag vor dem eintreffen des Schreiben getätigt.

Dann hab ich noch eine Frage, vielleicht kannst du mir da auch helfen.

Unter anderem wurde mit dem Schreiben mit Kündigung gedroht, sofern ich noch einmal das korrekte Zahlungsziel versäume.

Ich muss dazu sagen, dass dies der 2te Monat war, wo ich jetzt verspätet bin. Einmal 2 Tage und jetzt eben diese 8 Tage.

Kann er mir einfach so kündigen?

Ich danke schon mal im Voraus.

Grüße

Mit freundlichen Grüssen

ich will dir nichts versprechen. aber schön das er ein anwalt
ist, der kennt die schlupflöcher. (lass dich nicht übers ohr
hauen) lg

Ich danke dir trotzdem recht herzlich :smile:

Grüße

Grundsätzlich besteht ersteinmal die Frage: Warum der Verzug?
Eine Mahnung mit den eigenen kosten als Anwalt zu begründen ist nicht rechtens sondern nach BGB 123 bei 85€ als Wucher zu sehen.
Mahnkosten sollten im angemessenen Rahmen bis max 10 € bleiben.
Sie haben auch das Recht sich die Kosten aufschlüsseln zu lassen.
Erst wenn sie in Verzug gesetzt wurden (zahlungserinnerung) sind Mahnkosten in der Regel fällig. Dies nat abhängig vom Mietvertrag.
Gruss

Hallo,

ersteinmal vielen lieben Dank für die Antwort.

Ich bin leicht irritiert, da mir andere Mitglieder schrieben, dass dies doch rechtens sei.

  1. Antwort:

Hallo,

da sich der Mieter im Verzug befindet nach 8 Tagen, ist der Vermieter berechtigt den Verzug in Rechnung zu stellen, mit Zinsen und zusätzlichen Kosten.

Sie können die Kosten nur in Bezug auf Wucher anfechten.

Mit freundlichen Grüssen

  1. Antwort:

eigentlich nicht da er laut gesetz zuerst 2 Mahnungen im
abschnitt von jeweils 2 wochen machen muss

Zu der Situation:

Wir haben dieses Geschäft jetzt etwas über 1 Jahr.
Bisher waren wir mit der Miete immer püntklich.
Nun kamen sämtliche Rechnungen vom Finanzamt, also sprich Umsatzsteuer, Energierechnung usw.

Ich muss zugeben, dass wir ein wenig „blauäugig“ an die Sache rangegangen sind, da wir nicht mit so Hohen Rechnungen gerechnet haben.

Also hab ich natürlich Vorzugsweise ersteinmal das Finanzamt und den Stromversorger beglichen.
Klar - ich brauche ja Strom.

Dann sind eben die 8 Tage Verzug entstanden.
In dieser Zeit haben sich die Vermieter schriftlich und auch telefonisch nicht bei uns gemeldet.

Abends komme ich Heim und finde den Brief vor.

Ich solle natürlich die fällige Miete zahlen nebst Anwaltskosten.
Eine auflisten der Posten war enthalten und lautet wie folgt:

Erstellung nach §2,§13 (RVG)
Geschäftsgebühr 58,50
Auslagenpauschale 11,70
zzgl. Umsatzsteuer 13,34

Gesamt: 83,54€

Zudem wörtlich der folgende Text:

Wegen Ihrer unpünktlichen Zahlweise mahnen wir Sie hiermit ausdrücklich ab.
Sollten Sie weiterhin in Zukunft die Miete unpünktlich zahlen, behält sich unsere Mandantin (Schwester, Richterin) vor, das Mietverhältnis wegen vertragswidrigen Verhaltens zu kündigen.

Ich/wir können und wollen nicht leugnen, dass wir in Verzug waren (Gesamte-Rechnung wurde direkt am 8ten Tag überwiesen), finden aber schon, dass so eine Reaktion ziemlich heftig ist.
Bzw. auch wenn ich dieser Anwalts- und Richterfamilie nichts unterstellen möchte, dass sie ihre Positionen evtl. ausgenutzen.

Vielleicht kannst du mir ja einen Rat geben.

Grüße

Hallo,

hierzu eine aktuelle höchstrichterliche Rechtssprechung des BGH:
Neues BGH-Urteil: Wie lange Sie auf Ihre Miete warten müssen

Bis wann muss die Miete auf Ihrem Konto sein? Dazu gibt es im Gesetz eine eindeutige Regelung: Der Mieter muss die Miete zu Beginn, spätestens jedoch bis zum 3. Werktag eines Monats zahlen (§ 556 b BGB).

Sprich: Die Miete für August 2010 müsste Ihnen Ihr Mieter bis spätestens Mittwoch, den 04.08.2010 überweisen.

Der exakte Zahlungstag ist deswegen so wichtig, weil Sie einem zahlungsfaulen Mieter, der bereits den 2. Monat hintereinander keine Miete zahlt, fristlos wegen Zahlungsverzugs kündigen können. Je schneller, umso geringer ist Ihr finanzielles Risiko!

Was aber, wenn ein Tag innerhalb der 3-Tages-Frist auf einen Samstag fällt? Dazu hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden: Der Samstag zählt im Zahlungsverkehr - anders als bei der ordentlichen Kündigung - zugunsten des Mieters nicht als Werktag! Schuld daran, dass Sie länger auf Ihr Geld warten müssen, sind die Banken.

Weil die samstags nicht arbeiten und deswegen die Mietüberweisung Ihres Mieters liegen bleibt, dürfen Sie den Samstag beim Berechnen des 3. Werktags nicht mitrechnen.

Die Miete eines Berliner Mieters war erst am Dienstag, den 05.12.2006 auf dem Konto des Vermieters eingegangen. „Das ist noch rechtzeitig“, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof gleich in 2 Fällen (BGH, Urteil v. 13.07.2010, VIII ZR 129/09; BGH, Urteil v. 13.07.2010, VIII ZR 291/09).

Die Februar-Miete des zweiten Mieters wurde ebenfalls erst an einem Dienstag, den 05.02.2008 - also dem vermeintlich 4. Werktag - dem Vermieter-Konto gutgeschrieben. Da der Vermieter bereits zuvor schon mehrfach verspätete Mietzahlungen angemahnt hatte, kündigte er seinem Mieter dieses Mal fristlos nach § 543 Abs. 1 BGB wegen schwerwiegender Vertragsverletzungen. Zu Unrecht, denn auch in diesem Fall entschied das Gericht: Die Zahlung war noch rechtzeitig!

Die bittere Folge für beide Vermieter: Sie hatten zu früh gekündigt, weil sie den Samstag beim Berechnen der Zahlungsfrist nicht hätten mitrechnen dürfen!
Um auf die fristlose Kündigung zurückzukommen, hier sagt der Gesetzgeber klar, wenn sich der Vermieter an die gesetzlichen Vorgaben hält, dann kann er bei Verzug der Mietzahlung im Wiederholungsfall fristlos kündigen.
Wir können Ihnen daher nur raten, dass Sie in Zukunft in aller erster Linie dafür sorgen müssen, dass die Miete rechtzeitig und in voller Höhe gezahlt wird, es sei den Sie machen von Mietminderung gebrauch.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Hallo,

ist der Vermieter (Anwalt) rechtlich daran gebunden, bei Nichtzahlung der Miete (8 Tage verzug) eine normale Mahnung zu schicken?

Nein, er ist nicht daran gebunden. Die Mietzahlung ist eine Bringschuld und der Termin im Vertrag fixiert. Sie sind automatisch im Verzug bei Nichtzahlung.

Gruß
Horst

Hallo guten Tag,würde mich nicht einschüchtern lassen und direkt den mieterbund anrufen ,die helfen ihnen,oder einen Anwalt ihres Vertrauens.Viel glück liebe grüße anna

Hallo, ohne Gewähr antworte ich wie folgt: Es handelt sich hier um einen Geschäftsraummietvertrag. Diese Art von Verträgen sind frei aushandelbar und genießen nicht den besonderen Schutz des Wohnraumes. Mietschulden sind jedoch auch hier Bringschulden, d.h. der Vm müsste überhaupt nicht mahnen, wahrscheinlich wurde beim Abschluß des Mietvertr. auf die Mahnkosten hingewiesen, wobei ich 85,-- Eur für die 1.Mahnung als überzogen bezeichnen möchte, zumal eine solche Mahnung rechtswirksam als Formular (Kopiervorlage, wo lediglich die Daten einzusetzen sind) zugestellt werden kann. s grenzt an Abzocke, ist auch nicht geeignet, um ein gutes Verhältnis Vermieter/Mieter zu schaffen. Ob hier die Grenze zu Wucher erreicht ist, kann ich nicht sagen- ich empfehle daher, eine Rechtsanwalt-Hotline im Internet zu suchen, das geht über Telefon, die Minute ist sehr teuer, man erhält aber meist sofort Auskunft, dann kostet das Ganze ca. 30,-- Eur , man sollte die Frage vorher aufschreiben und gleich zur Sache kommen und keinen Smalltalk machen. Diese Auskunft ist dann rechtl. verwertbar.- Hoffe ich konnte helfen, Gruß- Achim

Die Frage dürfte sein, tritt der Anwalt persönlich als Vermieter auf und mahnht die Kanzlei als Vertreter des Vermieters. Die wesentlich entscheidendere Frage aber lautet: " Weshalb zahlen Sie nicht punktlich?"

Die Frage dürfte sein, tritt der Anwalt persönlich als
Vermieter auf und mahnht die Kanzlei als Vertreter des
Vermieters. Die wesentlich entscheidendere Frage aber lautet:
" Weshalb zahlen Sie nicht punktlich?"

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Der Anwalt tritt als bevollmächtigter für seine Schwester (Richterin) ein.

Zu den Zahlungen:

Wir haben dieses Geschäft vor etwas über einem jahr eröffnet und hatten nun in den letzten Wochen Rechnungen vom Finanzamt (Umsatzsteuervoranmeldung), wie auch von dem Energieversorger usw. bekommen.

Alle relativ hoch, sodass da ein ziemlich hohes Sümmchen bei raus kam.

Also musste ich halt ein wenig strecken und jeder ha etwas bekommen.
Der Energieversorger wurde komplett bezahlt, da wir ja Strom brauchen.
Finanzamt konnte ich glücklicherweise in Zahlungen splitten.
Und dann eben die Miete mit 8 Tagen Verzug. Vorher war es mir/uns einfach nicht Möglich diese Summen aufzubringen.

Die Miete in verzug geratene Miete wurde ohne aufforderung direkt nach unseren Möglichkeiten beglichen und vor allen Dingen bevor ich das Schreiben bekam.

Hinzu kommt, dass in diesem Schreiben mit Anwaltskosten in Höhe von 85€ auch noch mit fristloser Kündigung gedroht wurde, wenn wir nochmals nicht zum vereinbarten Zahlungstermin die Miete überweisen.

Inzwischen habe ich mich auch mit unseren Vermietern bzw. unserer Vermieterin in Verbindung gesetzt und mich eben für diesen Verzug entschuldigt.

Ich wollte auch erklären wieso es dazu kam und das erschwerlicherweise auch noch Sommerferien sind, aber Verständnis wurde mir nicht zu Teil. - Kann ich aber ja auch verstehen. Ich würde die Miete ja auch haben wollen.

Mir wurde dann mitgeteilt, dass wenn die Miete für August auch nur einen Tag zu spät kommen würde, wir die Kündigung erhalten würden.
Meine Bitte, für August noch einmal „ein Auge zu drücken zu können“ bis spätestens zum 15. wurde einfach überhört.

Mir ist natürlich bewusst, dass ich in Verzug war und ich möchte mich davon auch gar nicht freisprechen, nur ich möchte enfach nicht wegen eines einmalig mit August evtl. zweimalig auftretenen Fehlers meinen Laden aufgeben müssen.

Kann man nichts dagegen machen?

Liebe Grüße und danke schon einmal im voraus!

Viel Menschen mögen keine Rechtsawälte oder Lehrer als Mieter; umgekehrt ist die Wahl solcher als Vermieter nicht unproblematisch. „Pacta sunt servant“ Das kennen Juristen nur allzugut. Da Justitia bekanntlich blind ist und solche Randerscheinungen pekuniärer Enge nicht sieht, gilt halt „Verträge sind einzuhalten“!

Vieles wurde hier schon erläutert aber ich hatte auch mal so ein Fall

Mein Miete wird automatisch per Dauerauftrag überwiesen , es ist aber schon ein paar Jahre her ( ca 2005 - 2006 - 2007 ) da vermute ich das es noch manual getätigt werden musste

zu dem Zeitpunkt arbeite ich in Köln und Köln ist je nunmal bekannterweise Karnevalhochburg und über Karneval arbeitet da von Donnerstag ca 11 uhr bis Aschermittwoch niemand und der Überweisungstag wäre der Donnerstag gewesen , Allerdings handelte es sich hierbei um meine alte Wohnung in einem Dorf an der Lahn die nichts mit Karneval am Hut hat und die Buchung kam erst am Freitag nach Karneval beim Vermieter an der dann etwas not amused war und sich bei mir beschwerte

Aber dadurch das ich den Dauerauftrag Nachweis hatte und das als Kopie einreichte , kam dann da auch nichts mehr