Hallo,
ersteinmal vielen lieben Dank für die Antwort.
Ich bin leicht irritiert, da mir andere Mitglieder schrieben, dass dies doch rechtens sei.
- Antwort:
Hallo,
da sich der Mieter im Verzug befindet nach 8 Tagen, ist der Vermieter berechtigt den Verzug in Rechnung zu stellen, mit Zinsen und zusätzlichen Kosten.
Sie können die Kosten nur in Bezug auf Wucher anfechten.
Mit freundlichen Grüssen
- Antwort:
eigentlich nicht da er laut gesetz zuerst 2 Mahnungen im
abschnitt von jeweils 2 wochen machen muss
Zu der Situation:
Wir haben dieses Geschäft jetzt etwas über 1 Jahr.
Bisher waren wir mit der Miete immer püntklich.
Nun kamen sämtliche Rechnungen vom Finanzamt, also sprich Umsatzsteuer, Energierechnung usw.
Ich muss zugeben, dass wir ein wenig „blauäugig“ an die Sache rangegangen sind, da wir nicht mit so Hohen Rechnungen gerechnet haben.
Also hab ich natürlich Vorzugsweise ersteinmal das Finanzamt und den Stromversorger beglichen.
Klar - ich brauche ja Strom.
Dann sind eben die 8 Tage Verzug entstanden.
In dieser Zeit haben sich die Vermieter schriftlich und auch telefonisch nicht bei uns gemeldet.
Abends komme ich Heim und finde den Brief vor.
Ich solle natürlich die fällige Miete zahlen nebst Anwaltskosten.
Eine auflisten der Posten war enthalten und lautet wie folgt:
Erstellung nach §2,§13 (RVG)
Geschäftsgebühr 58,50
Auslagenpauschale 11,70
zzgl. Umsatzsteuer 13,34
Gesamt: 83,54€
Zudem wörtlich der folgende Text:
Wegen Ihrer unpünktlichen Zahlweise mahnen wir Sie hiermit ausdrücklich ab.
Sollten Sie weiterhin in Zukunft die Miete unpünktlich zahlen, behält sich unsere Mandantin (Schwester, Richterin) vor, das Mietverhältnis wegen vertragswidrigen Verhaltens zu kündigen.
Ich/wir können und wollen nicht leugnen, dass wir in Verzug waren (Gesamte-Rechnung wurde direkt am 8ten Tag überwiesen), finden aber schon, dass so eine Reaktion ziemlich heftig ist.
Bzw. auch wenn ich dieser Anwalts- und Richterfamilie nichts unterstellen möchte, dass sie ihre Positionen evtl. ausgenutzen.
Vielleicht kannst du mir ja einen Rat geben.
Grüße