800€ Job mit 30 Std/W nebenbei Freiberuflich?

Hi,

Ich strebe einen 800€ Hauptjob mit 30 Std/Woche an und möchte mich nebenher als IT-Techniker auf Rechnung mit max 20 Std/Woche Freiberuflich bewegen (Kleingewerbe).

Wie worauf muss ich Einkommenstechnisch, steuerlich und bei Versicherungen achten?

Werden die 800€ vom Hauptjob auf die 17500€ Freibetrag der Nebentätigkeit angerechnet?

Liege ich richtig das durch den hauptjob meine Krankenversicherung und Sozialabgaben abgedeckt sind?

Gruss

Maddin

Hi Maddin,

bist Du Dir sicher, dass Du einen so umfangreichen Nebenjob überhaupt annehmen darfst?
Denn mit beiden Tätigkeiten würdest Du auf 50 Stunde pro Woche kommen - das ist meines Wissens nicht zulässig.

Ansonsten sind die beiden Jobs erst einmal unabhängig voneinander. Von einem Freibetrag einer Nebentätigkeit habe ich noch gar nichts gehört - und 17.500 € erscheint mir auch recht viel. Woher weißt Du das?

Die Sozialversicherung ist mit dem Hauptjob abgedeckt.
An Versicherungen für den Nebenjob brauchst Du evtl. eine Haftpflichtversicherung, die diese Nebentätigkeit abdeckt. Private Haftpflichtversicherungen decken das nämlich in aller Regel nicht ab - deswegen heißen sie ja „privat“.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Eine gute Freundin ruft mich im Büro an, weil ihre Festplatte massive Schwierigkeiten gemacht hat. Ich ging davon aus, dass es brennt und wollte sofort die Daten retten. Als ich die Daten retten wollte, ging die Platte endgültig über den Jordan. Eine Wiederherstellung der Daten würde etwa 2000-3000 € kosten, falls sie überhaupt funktionieren würde. Wenn ich das beruflich gemacht hätte und es sich um Geschäftsdaten gehandelt hätte, könnte mir jetzt eine Schadenersatzforderung blühen. (Wer weiß denn, ob ich denn den Crash nicht verursacht habe? Dein Kunde weiß es wohl nicht und wird evtl. versuchen, sich den Schaden von Dir bezahlen zu lassen.) Da wäre eine Haftpflichversicherung ganz nützlich…

Grüße
Roland

Hallo,

Ich strebe einen 800€ Hauptjob mit 30 Std/Woche an und möchte
mich nebenher als IT-Techniker auf Rechnung mit max 20
Std/Woche Freiberuflich bewegen (Kleingewerbe).
Wie worauf muss ich Einkommenstechnisch, steuerlich und bei Versicherungen achten?

Was meinst Du mit Versicherungen?
Inwieweit Du Dich z.B. gegen Arbeitsunfall oder gegen Arbeitsfehler versichern solltest, hängt von Deiner Arbeit, Deiner Risikobereitschaft und von Deinen Finanzen ab.

Werden die 800€ vom Hauptjob auf die 17500€ Freibetrag der Nebentätigkeit angerechnet?

Dein Hauptjob hat erstmal nichts mit Deiner Nebentätigkeit zu tun. Hauptjob und selbständige Tätigkeit sind einkommensteuerlich erstmal zwei verschiedene Dinge, die dann aber bei der Berechnung zusammengeführt werden.

Liege ich richtig das durch den hauptjob meine
Krankenversicherung und Sozialabgaben abgedeckt sind?

Jein. Du musst Buch führen über deine selbständige Tätigkeit (Einnahme-Überschuss-Rechnung EÜR; Excel-Tabelle genügt), wenn Deine selbst. Tätigkeit unterhalb gewisser Grenzen bleibt für Kleinunternehmer-Regelung. Deine Krankenkasse möchte für das erste Jahr eine Schätzung über den Gewinn vor Steuern haben; später eine Kopie des Steuerbescheides; die Krankenkasse verlangt dann einen errechneten monatlichen Betrag für Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung aus diesem Gewinn vor Steuern (volle Prozentsätze).
Zur Kleinunternehmerregelung ist es sinnvoll, auf Deinen Rechnungen z.B. in der Fußzeile zu hinterlassen: Keine Ausweisung von MwSt.! Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UstG
Dann darfst Du aber auch keine MwSt. von Deinen Auftraggebern verlangen. Die Kleinunternehmerregelung bespricht man besser vorher mit dem Finanzamt. Dann kannst Du aber selbst bei Investitionen oder Warenankauf auch keine MwSt absetzen! Willst Du aber mit MwSt arbeiten, wird es komplizierter.

Gewerbeanmeldung! Aber die IHK wird automatisch von der Kommune informiert und verlangt dann Beiträge. Dagegen kann und sollte man sich aber wehren. Beitragsbefreiung beantragen. Die Regeln dazu sind aber m.W. länderabhängig.
Bernd

Hi,

Ich strebe einen 800€ Hauptjob mit 30 Std/Woche an und möchte
mich nebenher als IT-Techniker auf Rechnung mit max 20
Std/Woche Freiberuflich bewegen (Kleingewerbe).

Wie worauf muss ich Einkommenstechnisch, steuerlich und bei
Versicherungen achten?

Einkommenstechnisch ist die Grenze von 17500,00 Kleingewerbe zu beachten, Keine Umsatzsteuer ausweisen, keine Vorsteuer abziehbar. Ggf. können dadurch Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt werden, je nach Gewinnhöhe

Werden die 800€ vom Hauptjob auf die 17500€ Freibetrag der Nebentätigkeit angerechnet?

Nein, das sind 2 völlig unterschiedliche Einkommensarten.

Liege ich richtig das durch den hauptjob meine
Krankenversicherung und Sozialabgaben abgedeckt sind?

Grundsätzlich ja, die Krankenkasse wird einen Fragebogen schicken und sich die Verhältnisse genau erläutern lassen um die „aufwendigere“ Tätigkeit festzustellen, welche dann der KV unterliegt.

Gruss

Maddin

Die 800€ sind Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit,als Kleinunternehmer darfst Du also 17500€ Umsatz machen. Jedoch mußt Du am Jahresende beim Einkommensteuerausgleich damit rechnen, daß alle Einkünfte zusammen berechnet werden und du aus der Summe aller deiner Einkünfte die Steuer bezahlen mußt. Zur Frage wegen den Versicherungen kann ich dir keine genaue Antwort geben. Hoffe konnte weiter helfen!

Hallo DerMaddin80,

es sind im Wesentlichen drei Dinge, die Deine Konstruktion der Berufstätigkeit berühren.

  1. Steuerlich sind beide Einkünfte im Zuge der Jahressteuererklärung anzugeben.
    Für die freiberufliche Tätigkeit werden dann Steuern nachzuzahlen sein und es werden ggfls. Vorauszahlungen fetsgesetzt.

Dem gewählten Betrag von € 17.500,00 entnehme ich, daß Du an den umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer denkst, also ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis in den Rechnungen.
Davon würde ich abraten!
Deine IT-Arbeit wirst Du doch wohl gegenüber Unternehmen machen???!!! Die können die von Dir berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder absetzen.
Du musst zwar die vereinnahmte Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen (Deine Netto-Umsatz bleibt also gleich), kannst aber die Vorsteuer aus Deinen Kostenrechnungen dagegen rechnen.

  1. Rentenversicherungsrecht ist Deine Annahme zutreffend. Es werden Beiträge aus Hauptjob geleistet. Eine Verpflichtung aus der selbständigen Tätigkeit Beiträge zu bezahlen besteht nicht.

  2. Was die Krankenversicherung angeht, liegst Du nicht richtig!!!
    Bis zur Krankenversicherungs-Bemessungsgrenze sind auch von der selbständigen Tätigkeit Beiträge zu entrichten, und zwar sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge.

Rechtlich ist das schon immer so gewesen, nur haben die Krankenkasse davon nie etwas erfahren, wenn der Versicherte darüber keine Angaben gemacht hat, sich also im Prinzip rechtswidrig verhalten hat.

Durch die Einführung der ID-Nummern sind die Krankenkassen in die Lage versetzt, Deine Steuerdaten vom Finanzamt abzurufen um feststellen, ob Du andere beitragspflichte Einkünfte (aus selbständiger Tätigkeit, aus Kapitaleinkünfte etc.) hast.

Beste Grüße

maasterp

HI, deine beiden Einkommen unterliegen unterschiedlichen Einkommensarten. Deine 800 € Festanstellung bekommst du im Rahmen des §19 EStG. Die freiberufliche Tätigkeit iRd §15 EStG. Soweit du mit Deiner Selbständigkeit die Kleinunternehmergrenze nicht übersteigst, fällt keine Umsatzsteuer an. Beide Einkünfte werden für deine Einkommensteuerlast / Erstattung addiert. Kranken und Sozialversicherung sind durch §19 Einkünfte gedeckt. Zu den Versicherungen kann ich Dir leider nichts sagen. Viel Glück für Deine Selbständikeit :smile:

Hallo,

prinzipiell geht das mit Hauptjob und Nebengewerbe. Ob du bei 800€ schon genug SV-Beiträge zahlst, kann ich so nicht beantworten, da ich keinen Lohn rechne. Ich glaube aber, du solltest 801,-€ verdienen, weil die Gleitzone bis 800€ geht.

Für die SV-rechtliche Beurteilung wirst du sicher einen Fragenbogen bekommen. Aber da werden nicht nur die Zeiten eine Rolle spielen, sondern auch, wieviel du wo einnimmst/verdienst.

Die 17.500€- Grenze bezieht sich auf die Umsatzsteuer und haben somit mit deinem Gehalt gar nichts zu tun. Du kannst bis zu diesem Umsatz Kleinunternehmer bleiben und musst keine Umsatzsteuer ausweisen, kannst aber auch keine Vorsteuer erhalten.
Natürlich musst du deinen Gewinn trotzdem in der Einkommensteuer nachträglich dann versteuern.

Prinzipiell ist dieses Thema recht umfangreich und dein Vorwissen zu gering, als dass du das alles selbst machen solltest. Ich empfehle dir unbedingt, zu einem Steuerberater zu gehen, zumind. in der Vorphase um alle Fragen zu klären. Die Steuererklärungen kannst du dann ja selbst machen, wenn du es dir zutraust.

VG Shelly

Hallo,
diese Frage kann ich nur allgemein beantworten und nicht konkret auf die genannte Situation.
Bei einer gewerblichen Tätigkeit, besteht die Möglichkeit, als Kleinunternehmer auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer zu verzichten. Dazu gibt es Umsatzgrenzen, die für ein Kalenderjahr gelten. Als Arbeitnehmer hat man keine Umsatzsteuer abzuführen, was allgemein bekannt ist, insofern hat diese Tätigkeit damit nichts zu tun.

Hinsichtlich der Sozialversicherung hier der folgende Link: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Wenn eine Haupttätigkeit im Angestelltenverhältnis besteht und eine gewerbliche Tätigkeit zusätzlich durchgeführt wird, ist zu prüfen, ob es sich um eine geringfügige Nebentätigkeit handelt, die nicht zum Lebensunterhalt notwendig ist und einen bestimmten Zeitrahmen nicht überschreitet. Sofern es sich nicht um eine Scheinselbständigkeit handelt, kann es dazu führen, dass keine gesetzliche Versicherung im Angestelltenverhältnis mehr möglich ist, da die Selbständigkeit zu ausgeprägt ist und der Sicherung des Lebensunterhalts dient. Darüber entscheidet die Krankenkasse und wird das auch erfragen. Entscheidend sind nicht nur die Arbeitsstunden sondern auch das erzielte Entgelt. Es sollte also im Vorfeld alles geklärt werden, da sonst große Probleme auftreten können, indem man nämlich auch rückwirkend ohne Versicherungsverhältnis da stehen kann. Die Abführung der Beiträge begründen kein Versicherungsverhältnis wenn sich heraus stellt, dass es unzutreffend war. Die bereits gezahlten Beiträge werden nicht erstattet.

Hey,
meldet Dich denn der anvisierte Arbeitgeber für 800,- Euro korrekt an ? Wenn ja, dann bist Du meiner Meinung nach auch Kranken- und Sozialversicherungpflichtig.
Alles was Du dann mit Einverständnis des Arbeitgebers nebenher verdienst, musst Du dann in der Einkommensteuererklärung angeben. Wenn Du auf Rechnung arbeitest, dann wirst Du auch Umsatzsteuerpflichtig.

Gruß
Jörg

Hi!

Das kann man nicht alles einfach so beantworten.

Eine Geschäftsgründung muss immer wohl überlegt und geplant werden.

Im hier geschilderten Fall besteht das größte Problem darin, dass die gewerblichen Einküfte evtl. der Krankenversicheurngspflicht unterliegen könnten.

Das muss aber individuell geprüft werden.

Die 17.500 € betreffen nur die Ust und haben mit dem Job nix zu tun.

MfG

ich kenn keinen 17.500 € Freibetrag. Wo soll der herkommen?
Du scheinst diesen Betrag mit der sog. Klein-Unternehmer-Regelung im Umsatzsteuerrecht (§ 19 Abs. 1 UStG http://dejure.org/gesetze/UStG/19.html ) zu verwechseln, nach der du keine Umsatzsteuer auf deine freiberuflichen Leistungen ans Finanzamt abzuführen brauchst, wenn Du jährlich nicht mehr als 17.500 € Umsatz machst (dann darfst du allerdings auch keine Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen und für Deine Investitionen keine Vorsteuer vom Finanzamt fordern).

Ob Du mit der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig abgedeckt bist, musst Du bitte mit Deiner Krankenversicherung abklären.

Sobald Du Dein Gewerbe angemeldet hast, wird Dir Dein Finanzamt einen Fragebogen schicken und anschließend alles weitere veranlassen (Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlung, Umsatzsteuerpflicht ja/nein, Gewerbesteuererklärungen ja/nein usw.).

Viel Erfolg bei der Unternehmensgründung